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Wer einen Joint raucht, besitzt ihn auch ... – Hanfjournal
12 Monate Jugendarrest Besitz ist laut Gesetz als körperliche Herrschaft über einen Gegenstand definiert. Der Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar, der Konsum nicht. Ein 20-jähriger Schüler aus Landsberg muss nun allerdings wegen Verstoß gegen Bewährungsauflagen für das Ziehen am Joint für 12 Monate in Jugendarrest. Zusammen mit einem Mitschüler rauchte er vor einigen Monaten in…Weiterlesen →
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