Montag, 17. März 2008

Wer einen Joint raucht, besitzt ihn auch …

12 Monate Jugendarrest

Besitz ist laut Gesetz als körperliche Herrschaft über einen Gegenstand definiert. Der Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar, der Konsum nicht. Ein 20-jähriger Schüler aus Landsberg muss nun allerdings wegen Verstoß gegen Bewährungsauflagen für das Ziehen am Joint für 12 Monate in Jugendarrest. Zusammen mit einem Mitschüler rauchte er vor einigen Monaten in der Fachoberschule München ein Tütchen. Belastet wird der Schüler noch durch vier weitere Verurteilungen, teils wegen Körperverletzung, Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln und Straßenverkehrsgefährdung, die im Bundeszentralregister eingetragen sind. Mit den verhängten zwölf Monaten Jugendstrafe folgte Richter Wolfgang Daum vom Landsberger Jugendschöffengericht dem Antrag der Staatsanwältin, die dem jungen Mann jegliche günstige Sozialprognose absprach. Mehr über den abstrusen Fall der “körperlichen Herrschaft” und die Definitionen von Besitz und Eigentum in der April-Ausgabe Eures Hanf Journals.

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