Donnerstag, 6. März 2008

Schweiz: Nur noch ein Jahr bis zur Abstimmung

Hanf-Initiative ohne Gegenvorschlag

Eigentlich sollte das Betäubungsmittelgesetz der Schweiz schon vor Jahren geändert und seitens des Gesetzgebers zumindest der Realität angepasst werden. Soweit die Theorie. Nachdem die Änderung immer wieder an der Uneinigkeit und Wortbrüchigkeit beider Volkskammern, dem National- und dem Ständerat, scheiterte, wurde 2004 „Die Volksinitiative für eine vernünftige Hanf-Politik mit einem wirksamen Jugendschutz“ vorangetrieben.

Dieser überparteiliche Zusammenschluss Schweizer Politiker, Mediziner, Psychologen, Prominenter und Künstler fordert den straflosen Konsum, Besitz, Erwerb und Anbau von psychoaktiven Hanfprodukten für den Eigengebrauch und Regularien über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr sowie den Handel zu erlassen. Werbung für psychoaktive Cannabisprodukte sowie die Abgabe an Minderjährige hingegen sollen weiterhin verboten bleiben. Unsere Schweizer Leidensgenossen haben schon bald selbst nicht mehr daran geglaubt, jetzt aber ist es sicher: 2009 wird über die „Die Volksinitiative für eine vernünftige Hanf-Politik mit einem wirksamen Jugendschutz“ abgestimmt. Zwar hatte die ständerätliche Kommission einen Kompromissvorschlag eingebracht, der vorsah, den Konsum von Erwachsenen zu entkriminalisieren und den Besitz mit Bußgeldern zu belegen, die zuständige Nationalratskommission hatte diesen Vorschlag jedoch abgelehnt, die Zeit, seitens der Kommission einen neuen Gegenvorschlag auszuarbeiten, sei sei unter diesen Umständen kaum noch möglich, wie Kommissionspräsident Urs Schwaller mitteilte. In der Schweiz müssen beide Kammern, National- und Ständerat, Stellung zu einer ausstehenden Volksinitiative abgeben und im Falle einer Ablehnung der Initiave einen Gegenvorschlag formulieren. Falls sie sich einigen können. Da dies beim Hanf nicht der Fall ist, wird die Kommission der Kleinen Kammer im Frühjahr des kommenden Jahres die Hanf-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Ob der Gegenvorschlag an anderer Stelle weiterverfolgt wird, liess Schwaller offen. Es mutet schon seltsam an, dass die Schweiz, die auf dem Papier eines der restriktivsten Drogengesetzgebung in Europa hat, in der Praxis jedoch den Hanfkonsum und Anbau im privaten Bereich, nicht nur im Vergleich zu Deutschland, sehr offen und liberal handhabt. Trotzdem schafft es die Kammer mit konservativer Mehrheit nicht, der Initiative zuzustimmen oder einen Gegenvorschlag zu formulieren, der den Anforderungen der zahlreich gehörten Experten und der Praxis standhält. Ein Gegenvorschlag müsste nämlich auch gesundheitspolitische sowie wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Somit würde es selbst für den letzten Betonkopf sehr schwierig, Argumente für eine totale Prohibition aufrecht zu erhalten. So hat die Nationalratskommission gar keine andere Wahl, als in die Rolle des Suppenkaspers zu schlüpfen und ihren konstruktiven Beitrag zur Drogenpolitik auf ein „ Nein, meine Suppe ess‘ ich nicht“ zu reduzieren. Der andere Weg, eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema, führt selbst beim konservativen Nationalrat immer wieder zu der Einsicht, dass ein Gegenvorschlag ohne Zugeständnisse gar nicht möglich ist und somit zu der absoluten Verweigerungshaltung. Leidtragende sind die zahlreichen eidgenössischen Hanf-KonsumentInnen, die sich das Trauerspiel seit nunmehr vier Jahren ansehen müssen. Jetzt hat wenigstens die Hinhalte- und Verzögerungstaktik konservativer Kreise ein Ende, 2009 geht’s dann wirklich um die Hanf-Wurst.Weil es wohl aufgrund der Vogel- Strauß- Taktik der Politiker nur ein JA oder ein NEIN geben wird, ist es um so wichtiger, dass die „Die Volksinitiative für eine vernünftige Hanf-Politik mit einem wirksamen Jugendschutz“ im Laufe diesen Jahres viel Unterstützung und vor allen Dingen im nächsten Jahr viele Stimmen für ihr Anliegen erhält. Kommt zahlreich zur Cannatrade am 28., 29. und 30. März, dort gibt es viele Infos und vielfältige Möglichkeiten, die Intitiative zu unterstützen.

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