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Von wegen Recht auf Rausch – Hanfjournal
Nordrhein-Westfälische Justiz hält sich nicht an die landesspezifischen Einstellungsrichtlinie bei Cannabis zum Eigengebrauch Eine 28-jährige Frau wurde am 30.11.2007 wegen Besitz und Einfuhr von 5,2 Gramm Marihuana aus den Niederlanden vom Amtsgericht Nettetal zu einer Geldstrafe verurteilt. Obwohl alle Voraussetzungen zur Einstellung des Strafverfahrens vorlagen ( geringe Menge zum Eigengebrauch von unter sechs Gramm, keine…Weiterlesen →
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