Freitag, 5. Oktober 2007

ABSCHAUM-ABWASCH Teil 2

Anders als Peter S. in Berlin wurde unser freier Mitarbeiter, der Künstler und Cannabis Patient aXXL, im August zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Aufgrund des Besitzes von acht Hanfpflanzen (Hanf Journal 09/07). Deshalb gibt es jetzt den zweiten Teil seiner Abrechnung mit denjenigen, die für die derzeitige Misere in unserer Republik verantwortlich sind:

Was sagt das BfArM ( Bundesintitut für Arznei und Medizinalprodukte) ?

Einführung:
Nachdem anlässlich der ersten Anträge im Jahr 2000 die wiedergegebenen Ausflüchte nicht mehr zu halten waren, das „Internationale Suchstoffabkommen“ oder „mangelndes Öffentliches oder Wissenschaftliches Interesse“ stünden einer Genehmigung zur Vergabe von Cannabismedikation entgegen, werden inzwischen nach Gusto und eigener Ermessens-Entscheidung definitive „Kann-Bestimmungen“ des BtMGs in rigide ausgelegte „Muss-Bestimmungen“ umgeändert.
Die Antragsbearbeitung bis zur Entscheidung auch in Dringlichkeitsfällen findet nicht – wie gesetzlich festgelegt – innerhalb dreier Monate statt, sondern kann im Standard- und Normalfall die Zeitspanne von mehreren Jahren umfassen.
Durch dieses Spiel auf Zeit entledigt man sich sukzessive des „Allgemein-Gewissens“, das skandalöse Vorgänge wie Contergan, VIOXX, Rohypnol oder verseuchte Blutkonserven noch nicht komplett dem überall verbreiteten Verdrängungsmechanismus geopfert hat. Einige Überlebende dieser grausamen Taktik erheben deshalb vor der Umwandlung des BfArM (zur Folge-Institution DAMA) den Anspruch, wenigstens den aktuellen Skandal der „ Billigmedizin-Verweigerung“ zulasten Tausender Schmerzpatienten einer juristischen Beurteilung anheim zu stellen. Vorerst vergeblich, wie jüngst der erfolglose Versuch einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und deren sofortige Ablehnung seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft zeigte.
Das BfArM reagiert auf die erhobenen Vorwürfe wie gewohnt in keiner Weise, drangsaliert antragstellende Patienten stattdessen aber weiterhin mit zu erfüllenden Auflagen, die – wider das Grundgesetz – für erneute menschliche Lücken in der Patientenschar sorgen, weil nochmals Jahre bis Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis von den Kranken erbracht werden kann, was die Behörde einfordert (Anmerkung d. Redaktion: Sicherungsmaßnahmen der Wohnung etc. siehe Hanf Journal
8/2006) .

Was sagt die Politik?

Einführung:
Der Job des/der Drogenpolitischen Sprechers/in der Bundesregierung ist ein ungeliebter, da Staatsdealerei mit hochtoxischen Suchtmitteln schöngeredet wird und gleichzeitig wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf Cannabis als Medizin abgeleugnet werden müssen. Anfeindungen von Liberalisierungsgegnern drohen. Die Lobby erwartet stetes Entgegenkommen. Die eigenen Wähler sind im Auge zu behalten.
Überkommene Verdummungsparolen wie „nicht auszuschließende Gesundheitsgefährdung“ und „fehlende Unbedenklichkeitsbescheinigung“ werden hochgehalten, während etwa die Aufklärungsarbeit der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) oder die mutigen Schritte der Patientenvertretung SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin) banalisiert und bewusst gedeckelt werden, so wie dies mit der bereits 1997 im Auftrage des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erstellten Studie zum Gefährdungspotential durch Cannabiskonsum ebenfalls geschehen ist.
Menschen lieber an Silikose verrecken lassen, als eine deutliche TV-Nachricht lancieren, dass europaweit mit Glasstaub versetztes Cannabiskraut im Umlauf ist.
Der Kosename der Drogenpolitischen Sprecherin der Bundesregierung, Sabine Bätzing, lautet seither auf „Gras-Glasperlenfee“ und spiegelt wider, dass „ gutes Allgemeinwissen“ und „schlechtes Allgemein-Gewissen“ gleichermaßen wirkungsvoll verdrängt werden können.
So, wie „Amtseid“ und „Schutzbefohlenenfürsorgepflicht“.

MdB I. L., CDU, meint in einem persönlichen Anschreiben an einen Patienten, dass er konform mit der Meinung seiner Partei gehe, Cannabis biete zu viele Unwägbarkeiten. Überdies habe er vollstes Vertrauen in die Entscheidungen des BfArM, da es sich hierbei um eine unabhängige Behörde handle, der keine Weisungen erteilt werden dürfen. Er wünsche dennoch gute Gesundheit.
Auf eine kritische Rückfrage des Kranken hin antwortet er nicht mehr.

MdB L. M. ,, schreibt einem anderen Patienten, dass für ihn die Haltung des BfArM nicht nachvollziehbar sei, er sich jedoch bei der Kollegin Ulla Schmidt darum bemühen werde, die erhobenen Vorwürfe aufzuklären. Er werde informieren, sobald das Ministerium diesbezügliche Nachricht gäbe. Wir warten.

MdB F. schreibt, dass er es für eine Ungeheuerlichkeit halte, was er da über eine Bundesoberbehörde erfahren müsse. Er habe unverzüglich den Leiter des BfArM,
Prof. Dr. Kurth, angeschrieben und darum gebeten, aufgeklärt zu werden, wie die dortige Haltung in Bezug auf die Cannabis gebrauchenden Kranken sei.

Der Petitionsausschuss des Bundestages argumentiert in einer Zurückweisung einer etwa drei Jahre lang vorgelegenen Petition, dass es „keine neueren Studien gäbe, die dem Cannabis eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellten…“ und blendet aus, dass für Alkohol, Nikotin, Pharmaprodukte, Automatenspiele, und ähnlich stark wirksame Abhängigkeitserzeuger noch niemals eine rechtlich bindende Unbedenklichkeitserklärung hat abgegeben werden müssen.
Der von der Fraktion „Bündnis 90 – DIE GRÜNEN“ gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Gesundheit – als Material zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Der Schriftsatz des Petitionsausschusses gipfelt in der abschließenden Formulierung: „Nach alledem ist dem Petenten zu raten – soweit noch nicht erfolgt – beim BfArM einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG zu stellen.“

Dass dieser Antrag bereits vor 7 Jahren gestellt worden – und die Handlungsweise des BfArM Bestandteil der Petition gewesen ist, hat man im Ausschuss offenbar willentlich übersehen. In hinlänglich bekannter Gründlichkeit und sorgfältiger Manier gesunder Gelassenheit.

Unangeschnallte Achterbahnfahrten auf Kollisionskurs im Auftrage besagter Bonner Bundesoberbehörde, für die anscheinend jedes irgendwie noch hervorzuzaubernde Mittel recht ist, kranke Antragsteller auf der unberechenbaren Höllenfahrt durch sämtlich mögliche Instanzen zu schleifen und zu drangsalieren, bergen das unkalkulierbare „Risiko“, dass die mitfahrenden Betroffenen die zu erduldenden Prozeduren am Ende der Geisterbahn dennoch nahezu unbeschadet überstehen.
Das sind womöglich jene streitbaren Kräfte, die es sogar in voller Fahrt schaffen, die Blüten der vielfach am Wegesrand gedeihenden Pflanzen für die eigenen Befindlichkeiten und Widerstandsenergien zu nutzen. Alle zur Höllenfahrt genötigten Patienten würden jedoch gerne legal in Ruhe gelassen werden – müssen der widrigen Umstände halber aber noch immer illegalisiert mitfahren.

Primärer Zielpunkt der Patienten bleibt daher das schlichte Überleben. Schmerzfrei und beschützt durch das Grundgesetz.

aXXL

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