Mittwoch, 24. Januar 2007

Aufruf: Mitglied werden in der ACM!

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) möchte Sie herzlich einladen, Mitglied zu werden. Die Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen, brauchen die Solidarität der anderen Konsumenten, damit die Strafverfolgung von Kranken endlich aufhört. Seit dem Jahre 1997 kämpft die ACM für Verbesserungen bei der Versorgung von Patienten mit Cannabis-Produkten. Es wurde bereits viel erreicht. Eine im Auftrag eines bekannten Meinungsforschungsinstituts in Auftrag gegebene Umfrage zeigt, dass etwa drei Viertel der deutschen Bevölkerung die medizinische Verwendung von Cannabis durch schwer Kranke befürworten. Mehrere Richter haben Patienten vom Vorwurf des illegalen Drogenbesitzes freigesprochen. Der Bundespetitionsausschuss hat die medizinische Verwendung von Cannabis unterstützt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das dem Bundesgesundheitsministerium unterstehende BfArM Anträge von Patienten auf Ausnahmegenehmigungen nicht pauschal ablehnen darf.
Diese und andere Beispiele der letzten Jahre zeigen, dass Bewegung in das Thema gekommen ist. Dennoch wird es noch viel Kraft, Arbeit und Geld kosten, um die Ziele der ACM zu erreichen. Wir möchten Sie einladen, dabei mitzuwirken. Wir bitten Sie im Namen der Betroffenen um ihre Unterstützung. Werden sie Mitglied in der ACM!

Dr. med. Franjo Grotenhermen
Vorstandsvorsitzender der ACM

Zur Geschichte der ACM

Am 12. April 1997 wurde in Köln die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) mit etwa 50 Teilnehmern gegründet. Die ACM hat sich innerhalb kurzer Zeit zu einer wichtigen Institution für die medizinische Anwendung von Cannabis-Produkten entwickelt, ihr Arbeitsbereich umfasst folgende Themenbereiche: Beratungstätigkeit für Patienten, Ärzte, Journalisten und politische Initiativen und Aktionen sowie den wissenschaftlichen Austausch. Heute hat die ACM etwa 600 Mitglieder.
Seit dem Juli 1997 erscheinen die ACM-Informationen, ein Internet-Newsletter, die mit der Gründung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM) im Jahr 2000 in die IACM-Informationen umbenannt wurden. Sie erschienen zunächst in deutsch, seit 1998 auch englisch und seit dem Jahre 2000 in weiteren Sprachen. Zweiwöchentlich informieren sie über die wichtigsten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse und weltweiten politischen Entwicklungen.
Die ACM hat zu vielen politischen Initiativen beigetragen. Dazu zählen die Verabschiedung der Frankfurter Resolution auf einer Tagung im Dezember 1998 in Frankfurt, die von der Deutschen AIDS-Hilfe und der Hessischen Gesellschaft für Demokratie und Ökologie in Zusammenarbeit mit der ACM organisiert worden war. In der Resolution forderten verschiedene Institutionen aus dem medizinischen Bereich, Politiker und Künstler eine Möglichkeit zur legalen medizinischen Verwendung von Cannabis.
Die ACM unterstützte eine Petition der Berliner Selbsthilfegruppe und sammelte 3.000 Unterschriften, die im Januar 1999 den Bundespetitionsausschuss übergeben wurden. Im Sommer 2000 befürwortete der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition, die eine medizinische Verwendung von Cannabis verlangte, und überwies sie zur Berücksichtigung an die Bundesregierung.
Im Dezember 1999 legten acht Patienten, die an schweren Erkrankungen litten, mit Unterstützung der ACM Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Gericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, da der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei. So könnten Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung zu Verwendung von Cannabis zu therapeutischen Zwecken beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt werden. Mehr als 100 Patienten haben in der Folgezeit solche Anträge gestellt. Da alle diese Anträge abgelehnt wurden, hat die ACM einige Patienten unterstützt, die Musterklagen gegen die Entscheidungen des BfArM vor den Verwaltungsgerichten geführt haben. Schließlich bekam ein Kläger im Jahre 2005 vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht. Das BfArM könne nicht pauschal alle Anträge ablehnen.
Die ACM wurde zu einem wichtigen Ansprechpartner, wenn es um strafrechtliche Auseinandersetzungen zu medizinischen Verwendung von Cannabis ging. So wurde eine Vielzahl von Gutachten zu Gunsten der Angeklagten erstellt, die im Mai 2003 erstmals zu einem Freispruch eines Multiple-Sklerose-Kranken vor einem Gericht in Mannheim führten. Weitere Freisprüche folgten, darunter eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, dass eine Verwendung von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen aus Notstandsgründen gerechtfertigt sein kann.
Im Jahre 2000 wurde mit der Gründung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM) ein neues Kapitel in der ACM-Geschichte aufgeschlagen. Die IACM hat ihren Schwerpunkt auf den wissenschaftlichen Diskussion zum Thema. Sie führt seit dem Jahre 2001 entsprechende medizinische Kongresse durch und gibt seit dem Jahre 2006 eine wissenschaftliche Zeitschrift im Internet heraus. In der IACM sind die bekanntesten Wissenschaftler, die sich mit der Erforschung des therapeutischen Potenzials der Cannabinoide befassen, organisiert.
Die ACM hat sich zu einem wichtigen Faktor im Kampf um die medizinische Verwendung von Cannabis entwickelt, der weit über Deutschland hinausreicht. Die wichtigste Basis der ACM und IACM stellen die Mitglieder aus Deutschland dar.

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