Sonntag, 17. Dezember 2006

Happy Birthday Hanfapotheke ! Patientenprojekt wird ein Jahr alt

Das Verbot der medizinischen Hanfanwendung bringt immer wieder kreative Menschen dazu, die Missstände auf eigene Faust zu bekämpfen. So startete vor einem Jahr die Hanfapotheke im Internet (www.hanfapotheke.org), deren Ziel es ist, Schwerkranke (anonym) mit Cannabis zu versorgen. Ihr erklärtes politisches Ziel ist es, sich selbst irgendwann überflüssig zu machen; nach der dazu notwendigen Gesetzesänderung sieht es aber derzeit nicht aus. Eine Cannabsispende über die Hanfapotheke erhalten nur PatientInnen, bei denen die Behandlung mit Cannabisprodukten medizinisch notwendig und dringend erforderlich ist. Dies ist durch eine Stellungnahme eines Arztes, der von der Hanfapotheke als Gutachter akzeptiert wird, zu gewährleisten.

Die Bilanz des ersten Jahres kann sich durchaus sehen lassen: Insgesamt haben 43 PatientInnen nach Begutachtung durch einen Vertrauensarzt Cannabis über die Hanfapotheke erhalten, weitere zehn stehen kurz davor. Sie leiden an Krankheiten wie Multiple Sklerose, Morbus Crohn, Aids, Krebs, chronischen Schmerzen nach schweren Verletzungen, Migräne, Epilepsie, Hepatitis C, Trigeminusneuralgie, Fibromyalgie und Borreliose.
15 Spender übernahmen eine Patenschaft, das heißt die komplette Cannabisversorgung eines Patienten. Drei sind sogar Pate für mehrere Patienten. Natürlich ist die Zahl der Anfragen höher, als von der Hanfapotheke versorgt werden kann, da die Anzahl der Spender (noch) sehr begrenzt ist. Seit Bestehen der Hanfapotheke haben insgesamt 31 Menschen mindestens einmal Hanf gespendet, 22 PatientInnen stehen noch unversorgt auf der Warteliste.
Ein Sprecher des Projekts äußerte sich anlässlich des Jubiläums wie folgt:
„Wir halten es weiterhin für einen Skandal, dass es uns geben muss, weil Politiker und Behörden dem Leid schwer Kranker nicht abhelfen, sondern diesen die notwendige Medikation faktisch verweigern und sie damit zu vermeidbaren Schmerzen und Beschwerden verurteilen. Wir wissen, dass unser Projekt dem tatsächlichen Ausmaß dieses überflüssigen Leidens nicht wirklich gerecht werden kann, aber gerade deshalb müssen wir weitermachen.“
Und weiter: „Wir danken allen, die seit einem Jahr helfen, das Leiden schwerst kranker Menschen ein wenig zu lindern: Zuerst den Spendern, die innerhalb dieser Zeit in bewundernswerter Ignoranz gegenüber dem damit verbundenen Rechtsbruch hochwertige Cannabis-Produkte verschenkten und quer durch die Republik verschickten und damit weitermachen. Dies zeugt von einem Höchstmaß an Zivilcourage und gesellschaftlichem Engagement.
Wir danken den Vertrauensärzten, die ehrenamtlich dafür sorgen, dass nur wirklich Bedürftige Zugang bekommen.
Den Mitgliedern des Solidaritätskreises, die uns moralisch und praktisch stützen.
Und nicht zuletzt den Deutschen Strafverfolgungsbehörden, die offenbar ein Einsehen haben und Schamgrenzen kennen“.
Dem ist nichts hinzuzufügen, das Hanf Journal gratuliert der Hanfapotheke und wünscht dem Solidaritätskreis weiterhin eine erfolgreiche, hindernisfreie Arbeit und in ferner Zukunft die Verwirklichung ihres eigentlichen Ziels: sich selbst überflüssig machen, indem eine legale Grundlage zur Versorgung der Betroffenen geschaffen wird.

Welch skurrile Blüten das Verbot von Hanf als Medizin treibt war Ende September auf der Nordseeinsel Sylt zu betrachten. Der dort lebende Künstler aXXL Junker, selbst aufgrund eines Hepatitis Leidens seit über 25 Jahren Cannabis-Patient, verbrannte die von ihm geschaffene Holzskulptur „Torso“ öffentlich in der Fußgängerzone von Westerland.
Anschließend übergab er der ortsansässigen Kriminalpolizei eine „nicht unerhebliche Menge“ selbstgezogener Hanf-Pflanzen, die dazugehörige „Plantage“ wurde bei der darauffolgenden Haussuchung entdeckt.
Natürlich ist sich der 53-jährige Junker bewusst darüber, dass er sich juristisch auf sehr dünnem Eis bewegt und eventuell sogar eine Haftstrafe riskiert, nach unzähligen erfolglosen Anträgen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte( BfArM ) sucht er den Weg in die Öffentlichkeit jedoch bewusst. Ein verständlicher Schritt, nachdem sich herausgestellt hat, dass das BfArM selbst nach dem eindeutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes seine menschenverachtende Hinhaltetaktik fortsetzt (Hanf Journal August 2006).

Mehr zum Thema:
www. Hanfapotheke.org,
www.cannabis-med.org,
www.hanfverband.de

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