Mittwoch, 13. Dezember 2006

Idiotentest: Nicht immer ein Muss

Es kommt selten genug vor, dass wir in Sachen Führerschein und Hanf Positives berichten können. Noch nie erreichte uns eine solche Meldung aus Bayern. Das hat sich mit dieser Ausgabe geändert, denn:
In Rosenheim ist es einem Prohibitionsopfer gelungen, die Vorladung zum „Idiotentest“ aufgrund des Verdachts von Hanf-Konsum abzuwenden. Das ist bis dato nicht möglich gewesen, da gegen eine solche Vorladung kein Einspruch zulässig war. Die zuständigen Behörden behaupteten immer und tun dies bis heute, es handele sich hier um einen Verwaltungsakt und somit wäre ein Einspruch nicht möglich. Erst nachdem die Ergebnisse des Tests zum eventuellen Führerscheinentzug geführt hätten, wäre überhaupt ein Einspruch möglich.
Nun hatte in diesem Falle der Anwalt des Beschuldigten dem Landratsamt zu verstehen gegeben, dass gegen diesen Bescheid eventuell doch ein Einspruch möglich sei.
Die genaue Begründung würde den Rahmen des Artikels sprengen und ist für Laien so interessant wie das örtliche Telefonbuch. Auf jeden Fall musste der junge Mann sich nicht untersuchen lassen und darf seinen Führerschein behalten. Die Behörde betont jedoch, es handele sich hier um eine Einzelfallentscheidung und eine solche Vorladung sei im Prinzip gar nicht anzufechten.

Klingt erst einmal gar nicht so spektakulär, bedenkt man aber die Konsequenzen, die sich daraus ergeben könnten, sieht das schon ein wenig nach dem lang ersehnten Silberstreif für zu Unrecht verfolgte AutofahrerInnen am Horizont aus.
Ab jetzt ist es zumindest nicht mehr generell unmöglich, sich gegen die Vorladung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung zu wehren.
Allerdings empfehlen wir, nachdem wir Einblick in den Schriftverkehr von „Verdächtigen“ mit einigen Führerscheinstellen hatten, bei der Anfechtung die Hinzuziehung eines ordentlichen Anwalts, denn selbst mit einiger Behördenerfahrung ist ein solcher Einspruch, der eigentlich gar keiner ist, für einen der Juristerei Unkundigen nicht zu bewältigen.

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