Freitag, 7. April 2006

Sieg der deutschen Pilzfreundinnen und -freunde

Am Mittwoch, dem 18. März 2006 hat die engagierte Pilz-Anwältin Frau Heike Krause vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz einen großartigen Sieg für uns Pilz-FreundInnen errungen.

Die zweithöchste Instanz in Deutschland hat geurteilt, dass Hl. Pilze in keiner Form (frisch oder trocken) illegal seien, da sie aufgrund von §2 BtMG gar nicht von diesem Gesetz berührt seien. §2 definiert „Stoffe“ im Sinne des Gesetzes als „chemische Verbindungen“ und „Pflanzen“. Da das BtMG nicht geändert wurde (nur die Anlagen zum Gesetz), können die Pilze, die international niemals verboten werden sollten (siehe auch UNO-Aussagen), nicht aufgrund einer Änderung der Anlagen I-III plötzlich vom Gesetz erfasst sein.

Alle, die in Deutschland irgendwann einmal juristische Probleme wegen oder im Zusammenhang mit Hl. Pilzen hatten, können jetzt Schadensersatzansprüche gegen den Staat geltend machen – selbst wenn sie nicht in Rheinland-Pfalz wohnen, da anzunehmen ist, dass die OLGe der anderen Bundesländer sich dem Urteil anschließen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, würde das Verfassungsgericht angerufen – und es ist offensichtlich, dass es das Koblenzer OLG-Urteil bestätigen würde.

Wir rufen hiermit also ALLE vom deutschen Staat geschädigten Pilz-Freundinnen und -Freunde auf, sich bei uns zu melden, damit die nötigen Schritte eingeleitet werden können, um Wiedergutmachung zu erhalten.

Je mehr Geschädigte (egal ob „nur“ wegen Beschlagnahmung von Pilzen, Bußgeldern, Untersuchungs-(Beuge-)haft oder Führerscheinverlust) sich melden, umso mehr Geld wird der Staat an Pilz-Freunde zahlen müssen, um geschehenes UNRECHT zu kompensieren!

Teonanacatl sei gepriesen,

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