Donnerstag, 27. Januar 2005

Was tun wenn’s brennt?

Verhaltenstipps für den Umgang mit der Polizei

Die Prohibition fordert ihre Opfer. Etwa 5.000 Menschen sitzen allein
in der Bundesrepublik wegen des Cannabis-Verbots im Knast. Wie viele
schulische oder berufliche Karrieren wegen der strafrechtlichen
Verfolgung von Cannabis-Konsumenten vorzeitig abgebrochen wurden, weil
Betroffene inhaftiert, ihnen die Fahrerlaubnis abgenommen, ihre
Familien in Panik versetzt wurden, ihre Ausbilder oder Arbeitgeber sich
zu Entlassungen genötigt sahen, ist unbekannt. In 2002 wurden
bundesweit über 125.000 Ermittlungsverfahren wegen Cannabis eingeleitet.

Die Verhaltenstipps sind daher als Drogen-Prävention zu verstehen. Die
Prohibition ist schädlich. Vermeide, in die Mühlen des
Ermittlungsapparates oder der Justiz zu gelangen.

Bist du mit dem Auto unterwegs, musst du wissen: Nimm nichts im Auto
mit. Fahre nie unter der Wirkung von Cannabis. Einige schauen aus wie
die Kaninchen. Sie haben rote Augen. Oder die Karre stinkt. Oder es
sind Reste im Aschenbecher. Was das bedeutet, wissen mittlerweile auch
Landpolizisten. Deine Fahrerlaubnis ist schnell weg. Mach keine Angaben
zu Konsum. Auch nicht: „Ich habe nur einen Joint geraucht.“ Du löst
erst durch diese Angaben weitere Maßnahmen wie Durchsuchungen und
Speichel-Schweiß-Test aus. Haben Beamte Anhaltspunkte dafür, dass du
Cannabis konsumiert hast, wird der Test durchgeführt. Gib nichts
freiwillig, auch nicht auf direkte Frage heraus. Du löst mit
freiwilligen Herausgaben erst Polizeimaßnahmen aus. Noch weiß niemand,
was in deinem Nachtschränkchen ist. Das soll auch so bleiben.

Bist du auf dem Konzert, biete keinen Fremden Drogen an. Vorsicht auch,
wenn dich Jugendliche unter 18 Jahren nach Haschisch fragen. Die Strafe
für Abgabe an Minderjährige steigt dramatisch. Nimm nur soviel mit, wie
du für dich selbst brauchst. Größere Mengen sollte man nie bei sich
tragen. Informiere dich bei deinem Landesjustizministerium, wie hoch
die Menge ist, bis zu der regelmäßig eingestellt werden muss. In Berlin
sind es zur Zeit sechs Gramm brutto. Das heißt gleich wie viel
Schuhcreme dabei ist, sechs Gramm und nicht mehr. Dass das nicht heißt,
dass du gleichwohl Ärger bekommen kannst, ist klar. Sei also kein Idiot
und werfe dein Dope unauffällig weg, wenn die Razzia kommt. Wirst du
gleichwohl festgenommen, halte dich an die goldene Regel und schweige.
Spätestens 48 Stunden nach deiner Festnahme musst du einem Haftrichter
vorgeführt oder entlassen werden.

Ganz wichtig: Dealer-Telefonnummern gehören nicht ins Handy. Handys
werden bei Durchsuchungen gerne als allgemeine Auskunftsdatei
beschlagnahmt. Überhaupt ist mit Telefonen mit höchster Vorsicht
umzugehen. In der Bundesrepublik wird häufiger und breiter abgehört als
etwa in den USA. Daher sind am Telefon keine Codewörter etc. zu
verwenden. Ermittler sind nicht so blöd wie du glaubst. Sie wissen, was
es bedeutet, wenn ihr „fünf Kinder“ „aus der Kita“ abholen wollt. Auf
dieser Grundlage wird auch verurteilt. Wer dann keine fünf Kinder hat,
hat Pech gehabt.

Wird bei dir zu Hause durchsucht, verlange einen Durchsuchungsbefehl.
Ohne diesen dürfen nur Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft ausnahmsweise
bei Gefahr im Verzuge durchsuchen. Da die Ausnahme in der Praxis die
Regel geworden ist, sollte man hinterher genau hinschauen, ob die
Maßnahme rechtmäßig war. Zur Durchsuchung lohnt es sich immer, Zeugen
hinzu zu ziehen. Es geht dann meist weniger „durchsuchungsbedingt“
kaputt. Seid dabei, wenn durchsucht wird. Macht euch Notizen.
Telefoniert während der Durchsuchung nur mit den Eltern oder dem
Anwalt. Freunde etc. stehen gleich im Ruch, gewarnt worden zu sein. Bei
denen wird gerne auch gleich wegen „Gefahr im Verzug“ durchsucht. Lest
euch das Durchsuchungsprotokoll durch. Nichts unterzeichnen, was ihr
nicht verstanden habt oder vor Aufregung nicht verstehen konntet.

Schließlich musst du wissen: Du musst gegenüber der Polizei keine
Angaben machen. Wer anderes behauptet, lügt. Etwas sagen kannst du auch
noch später und mit Anwalt. Dann aber kann man frühe unbedachte
Äußerungen nicht mehr so ohne Weiteres aus der Welt bekommen. Also
heißt die Richtschnur: Klappe halten. Das nennt man: Von seinem Recht,
zunächst keine Angaben zur Sache zu machen, Gebrauch machen. Das heißt
du sollst auch nicht beiläufig oder außerhalb des Protokolls Angaben
machen. All das kann später gegen dich verwendet werden. Erste
Äußerungen unter dem Eindruck einer Kontrolle oder einer Festnahme sind
oft unbedacht. Lass dich nicht von Polizeibeamten abhalten, einen
Anwalt anzurufen und dich mit diesem zu beraten. Bevor du nicht mit dem
gesprochen hast, sagst du besser gar nichts.

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