Samstag, 9. Oktober 2004

Cannabis den Führer s(ch)ein?

Der Kommtentar von Werner Graf

Wenn es um die Verfolgung Schwerstkrimineller
geht, fallen den guten Menschen von der Staatsmacht immer wieder die
blödsinnigsten Ideen ein. Es geht ja auch nicht darum, wirklich etwas zu
erreichen, sondern schon viel eher um Wählerstimmen. Denn ein
Baden-württembergischer Innenminister magja vielleicht durchgeknallt
sein, aber er ist nicht lebensmüde. Und so käme er sicher nicht auf die
Idee, nur da Alkoholkonsum noch monatelang in den Leberwerten
nachweisbar ist, allen Säufern (wir meinen hier jeden der schon
mal Alkohol getrunken hat) gleich den Führerschein entziehen zu wollen.
Nein, auf so eine blödsinnige Idee würde er niemals kommen. Gut, dass
man nicht unter Alkoholeinfluss sein Auto steuern sollte, das konnte er
seinem Stammtisch schon noch erklären. Zwar konnte von ihnen abends auch
keiner mehr heimlaufen, aber fahren wäre auch keine gute Idee –
beteuerten sie zumindest zuvor im nüchternen Zustand.

 

Dass
diese Logik, wenn es auf einmal nicht mehr um die Lieblingsdroge der CDU
geht, nicht mehr gilt, verwundert schon lange keinen mehr. Wenn jemand
Cannabis geraucht hat, ist er per se eine Gefährdung der Gesellschaft.
Gut, ich meine die Politiker müssen dann wie immer halt ihre Argumente
selbst erfinden, denn Studien als Beweise haben sie leider nicht – auch
keine irgendwie ernstzunehmende Experten – aber was soll das schon.
Wenn man einmal in die Tiefen der Wissenschaft guckt, findet man nur
Aussagen, dass Menschen, die wenig gekifft hätten, sogar weniger Unfälle
gebaut hätten oder dass man keinen Zusammenhang zwischen den Wirkungen
des THC und dem Unfallrisiko bei einer THC-Konzentration von unter 5
ng/ml THC im Blut finden konnte. In Wahrheit geht es den
alkoholsaufenden Politikern gar nicht darum den Straßenverkehr sicherer
zu machen. Jemand, der hin und wieder kifft, muss heutzutage auch schon
davon ausgehen, bei einem THC-Test positiv abzuschneiden, egal ob er
bekifft oder unbekifft am Straßenverkehr teilnimmt. Die Motivationist
somit dieselbe, denn egal ob er bekifft oder unbekifft Auto fährt,
die Strafe ist gleich.

Das
einzig wirklich Logische ist die Einführung von Grenzwerten – und zwar
für alle Drogen. Denn wer an einem Joint gezogen, eine Pille geschluckt
oder eine Line gesnifft hat, kann – wenn er nicht mehr unterdem
Einfluss dieser Droge steht – auf jeden Fall wieder Auto fahren.
Grenzwerte werden benötigt, da die Länge der Nachweisbarkeitsdauer im
Körper nicht in einem Zusammenhang mit der Länge der Wirkung steht.
Forscher um Dr. Franjo Grothenhermen schlagen einen Wert von 510 ng/ml
im Blut-Serum oder 5 ng/ml im Blut vor – manch andere Institute sind da
ein bisschen vorsichtiger . . . aber an der Höhe sollte so etwas nicht
scheitern. Mit einem Grenzwert wäre man übrigens auch gut gegen Probleme
wie dem Passivkiffen gefeit. Hat er zu viel Passivgekifft, ist der
Führerschein weg, zu wenig, darf er ihn behalten.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, hat erst vor kurzem einem Entzug
des Führerscheins wegen Passivbekifftheit zugestimmt! Es gibt alles!!

 

Egal,
ob es eine Legalisierung von den derzeit illegalisierten Drogengibt
oder nicht, sollte man – gerade wenn es um den Straßenverkehr geht –
nicht einfach veralteten Dogmen hinterherlaufen. Im Straßenverkehr geht
es um hohe Geschwindigkeiten, um eine schnelle Reaktion und darum, dass
möglichst viele,die den Verkehr gefährden, nicht teilnehmen. Gut
gemeinte Vorschläge sollten dabei halt trotzdem noch einmal durchdacht
werden, bevor man sie in die Wildnisposaunt. Grenzwerte bei Drogen
schaffen Sicherheit im Straßenverkehr – die Nulltoleranz-Taktik schafft
nur ein „Scheiß-drauf“-Feeling.

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