Mittwoch, 25. August 2004

Kassel:

Führerschein zurück trotz positiver THC-Probe

Das Verwaltungsgericht in Kassel hat jetzt bestätigt, was
wir alle längst wussten: Selbst eine oder mehrere positive THC-Proben heißen
noch lange nicht, dass der Betreffende auch bekifft Auto fährt.

 

Dies erkannten sie anhand des Falles eines Mannes, der, mit
1,8 Gramm Gras und 15 Pflanzen erwischt, zwei unangekündigte Drogen-Screenings
über sich ergehen lassen musste. Beide zeigten eine hohe Konzentration von
Cannabinoiden. Daraufhin empfahl der zuständige Amtsarzt, den Führerschein
einzuziehen, da von einem regelmäßigen Konsum auszugehen sei. Regelmäßiger
Konsum schließt nämlich laut Fahrerlaubnisverordnung die Fähigkeit ein Kfz zu
führen aus.

 

Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass diese Argumentation
so nicht korrekt sei. Denn dem Mann könne weder nachgewiesen werden dass er je
bekifft am Steuer saß, noch dass er täglich oder nahezu täglich Cannabis
konsumiere, was ja Bedingung für „regelmäßigen Konsum“ sei. So erhielt er
seinen Führerschein zurück.

 

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