Montag, 26. November 2012

Unsere eigene Ente

Sorry, wir sind Schuld

Vor zwei Tagen hatten wir gemeldet, dass die Expertenrunde des BfArM das weit verbreitete Cannabinoid AM-2201 auf dem nächsten Treffen nicht zum Verbot empfehlen wird. Das stimmt zwar, aber nicht weil sie es, wie wir behauptet haben, vergessen haben. Sie hatten bereits im Sommer empfohlen, es mit auf die Liste zu setzen. Weshalb es dann aber nicht mit auf dem aktuellen Sitzungsprotokoll steht, eröffnet sich wahrscheinlich nur Insidern des BfArm. Wir entschuldigen uns noch einmal für den Fehler, weisen im gleichen Atemzug allerdings auf die fehlende Transparenz dieser Vorgänge hin.
Ein im Internet verstecktes Dokument, das man mit den Suchwörten “AM-2201 + BfArM” nicht findet, kann man mal übersehen, zudem die TOP-Liste der 39. Sitzung der Expertenrunde AM-2201 nicht aufführt. Man findet die Empfehlung als “Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens” vom Juli. Dieses schriftliche Verfahren scheint relativ neu zu sein, damit der Gesetzgeber neue Substanzen nicht nur dann verbieten kann, wenn die Experten im Rahmen ihres jährlichen Treffens ihre neue Liste erstellen, sondern damit er zwischendurch mal schnell eine “verbotswürdige” Substanz “abnicken” lassen kann.

Zudem wurden die Verbindungen, die wir aus Jugendschutzgründen nicht erwähnt haben, nur unvollständig mit aufgenommen und werden auch die kommende Änderung unbeschadet überstehen. AM-2201 ist also beim BfarM vorgemerkt, aber noch nicht verboten. Das soll in diesem Fall jedoch nicht unsere mangelhafte Recherche entschuldigen. Die Redaktion gelobt Besserung.

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