Donnerstag, 26. Juni 2008

Dronabinol ist verschreibbar

Aus aktuellem Anlass hat das brandenburgische Gesundheitsministerium kürzlich seine Auffassung bekräftigt,

wonach das in Deutschland nicht zugelassene Cannabis-haltige Medikament Dronabinol unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der Krankenkassen verschrieben werden kann.
„Es muss eine lebensbedrohliche Krankheit vorliegen und alle Therapiemöglichkeiten müssen ausgeschöpft sein“, erklärte Ministeriumssprecher Jens Büttner. In einem offenen Brief kritisiert Dr. Gastmeiers die Weigerung der AOK, die Kosten für die Behandlung des Anorexie- (Appetitlosigkeit) und Kachexie- (Auszehrung)-Syndroms (ACS) mit dem Medikament Dronabinol zu übernehmen. Das ACS-Syndrom tritt bei Krebspatienten auf und kann Dr. Gastmeier zufolge lebensbedrohlich sein. Drei AOK-Patienten und drei Patienten anderer Kassen sind derzeit von einer Kosten-Übernahme-Verweigerung betroffen.
Die Therapiekosten mit Dronabinol gibt der Arzt mit zwei bis sechs Euro pro Tag an und bestätigte, dass er Dronabinol letztlich als „Verzweiflungsmaßnahme“ verschreibe, wenn keine anderen Mittel mehr zur Verfügung stehen, um den Patienten zu helfen. Aufgrund der Probleme bei der Dronabinol-Verschreibung sei er der letzte Arzt in Brandenburg, der noch Dronabinol anwende. Andere Ärzte würden an krebsbedingter Auszehrung leidende Patienten im Zweifel ins Krankenhaus einweisen lassen, wo sie mit einer Sonden-Ernährung oder einer Infusionstherapie behandelt werden.
Patienten mit einer begrenzten Restlebenszeit im Krankenhaus zu behandeln, wenn sie alternativ gut auf Dronabinol ansprechen, hält der Mediziner zu Recht für „Freiheitsberaubung“.

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