Donnerstag, 26. Juni 2008

Irland: Schengen-Abkommen im Fall eines MS-Patienten verletzt

Ein niederländischer Rechtsanwalt behauptet, dass die irische Regierung seinen Verpflichtungen hinsichtlich des Schengen-Abkommens nicht nachkommt, weil es einem Multiple-Sklerose-Patienten, der Cannabis zu medizinischen Zwecken benötigt, nicht in das Land lässt. Noel McCullagh befindet sich in einem Rechtsstreit, der es ihm erlauben soll, im Besitz seines verschriebenen Cannabis aus den Niederlanden nach Irland zurückzukehren. Herr McCullagh erklärte, dass er seine Eltern seit zwei Jahren nicht sehen konnte, weil er verhaftet werden würde, wenn irische Beamte die Droge bei ihm finden sollten.
Sein Anwalt Jasper Pauw erklärte, dass es Herrn McCullagh nach dem Schengen-Abkommen, ein Abkommen zur Aufhebung physischer Grenzen zwischen europäischen Ländern, erlaubt sein sollte, Cannabis nach Irland zu bringen. Er erklärte, dass Irland den Artikel 75 des Schengen-Abkommens unterzeichnet habe. „Dieser besagt, dass, wenn Menschen ein Medikament in einem bestimmten Schengen-Land verwenden und dieses Medikament in diesem Land legal ist, die Menschen frei innerhalb der Schengen-Zone reisen und das Medikament mitnehmen können, wenn sie ein entsprechendes Zertifikat mit sich führen“, sagte er. Eine Sprecherin des irischen Gesundheitsministeriums erklärte: „Jede Person, die das Land mit medizinischem Cannabis betritt, könnte nach dem Betäubungsmittelgesetz (Misuse of Drugs Act) wegen unerlaubten Besitzes angeklagt werden.“ Der Fall wird zur Zeit vom irischen Justizministerium geprüft.

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