Samstag, 16. März 2019

AFD will medizinisches Cannabis auf die Probe stellen

Antrag auf eine wissenschaftliche Grundlagenprüfung bei der Bundesregierung eingereicht.


Die Politiker von AfD sind nicht bekannt dafür, Cannabis und dessen Konsumenten besonders warm ins Herz geschlossen zu haben. Da sich aber besonders die Stimmung in der Bevölkerung bezüglich Medizinalhanf in den letzten Jahren stark zum Positiven gewandelt hat, muss auch die „Alternative für Deutschland“ einsehen, dass medizinisches Cannabis zum Alltag im Land geworden ist – und dazu auch immer stärker wird. Gerade weil die Gesundheitspolitik der jungen Partei jedoch nicht sonderlich ausgeklügelt ist, versucht man nun ein eigenes Profil in diesem Sektor zu entwickeln, welches der speziellen Wählerschaft möglichst gerecht wird. Nun hat man wohl die Entwicklungen des Marihuanamarktes aufgrund der steigenden Krankenkassenkosten entdeckt und möchte hier auch ein bisschen mehr den Ton angeben, als es bislang der Fall gewesen ist. Die AfD will medizinisches Cannabis auf die Probe stellen, weil weder der tatsächliche Nutzen für die Partei ersichtlich ist, noch die Ausgaben für die Medizin einen Einklang vermuten lassen. Aus diesem Grund reichte man einen Antrag auf ein Nutzenbewertungsverfahren für Medizinalcannabis bei der Bundesregierung ein, welches den Umgang mit dem natürlichen Arzneimittel in den unterschiedlichen Teilen Deutschlands verändern soll.

Am Mittwoch den 13.03.2019 reichte man seitens der AfD einen Antrag bezüglich Medizinalhanf bei der Regierung ein, der einen Gesetzesentwurf einfordert, welcher sicherstelle, dass „Medizinalcannabis dem 2010 mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführten Verfahren zur Nutzenbewertung und Preisfindung von Arzneimitteln unterzogen“ werde. So wolle die AfD dafür sorgen, dass die bislang bestehenden Unterschiede in den gebietsbezogenen Krankenkassenausgaben verringert würden und Cannabis als Medizin „entmystifiziert“ werden kann. Da es landesweit große Unterschiede in den Pro-Kopf-Kosten bei den gesetzlichen Versicherungen gebe, würde dies schließlich aufzeigen, dass nicht unbedingt die Wirksamkeit des Naturheilmittels ausschlaggebend für die verschiedenartig gewichteten Verschreibungen verantwortlich wäre. Dafür zitiert man in dem Antrag den Präsidenten der Bundesapothekerkammer Dr. Andreas Kiefer, der in der Pharmazeutischen Zeitung einst davon sprach, dass bei einer anerkannten Ratio in der Pharmakotherapie mit Cannabis es diese Unterschiede nicht geben dürfe. Dennoch wären in Bayern und Baden-Württemberg die Ausgaben für Medizinalhanf circa doppelt so hoch wie beim Bundesdurchschnitt. Auch wäre der Nutzen bei der Schmerzreduzierung laut Gesundheitsministerium nicht genügend belegt und selbst bei wissenschaftlich fundierten Ergebnissen über die Wirksamkeit bei Übelkeit und Krämpfen sei laut Techniker Krankenkasse der Vorteil bei Betrachtung der möglichen Nebenwirkungen nicht sonderlich überragend. Somit fordert die Partei eine Überprüfung von medizinischem Cannabis durch ein sogenanntes AMOG-Verfahren, welches die jeweiligen Vor- und Nachteile objektiviere und anschließend auch zu einer Preissenkung der Arznei führen könne. Die bislang geltende Sonderstellung würde damit aufgehoben und Cannabis müsse fortan wie ein reguläres Arzneimittel behandelt werden.

Wer jetzt aber denkt, dass die AfD mit diesem Prozedere wissenschaftliche Grundlagenforschung betreiben möchte, den Zugang zu Cannabis als Medizin erleichtern wolle und zeitgleich die Preise für die Naturarznei senken werde, dem sei nahegelegt, dass der Grundgedanke der „Alternative für Deutschland“ woanders liegt. Grund für das Einreichen des Antrages scheint schlicht und ergreifend der Wille, durch eine anschließend stattfindende Begrenzung der Verschreibungen auf eindeutige Fälle sowie einer zwingenden Reduzierung der Kostenausgaben, alle Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen ein wenig zu entlasten und damit auf neuen Stimmenfang zu gehen. Wären die Doktoren Gauland (Jurist) und Weidel (Ökonomin) an den wirklichen Heilkräften von Cannabis oder der dauerhaften Reduzierung der Ausgaben bei den Krankenkassen interessiert, müsste der eingebrachte Antrag schließlich ganz andere Töne treffen. Beispielsweise: „Legalisierung von Cannabis für Deutschland – jetzt!“

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5 Kommentare
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greenness
5 Jahre zuvor

Das wundert mich eigentlich überhaupt nicht.

Es wird vor Cannabis gewarnt (u.a. von der Pharmamafia und der Lügenpresse).

Außerdem weiß doch ein jeder, daß sogar die heilige Hildegard von Bingen schon vor fast tausend Jahren von diesem altgermanischen Zauberkraut, diesem teutonischen Labsal geschwärmt hat. 😉 –

Mal im Ernst: Natürlich springt die AfD auf diesen Zug auf, wenn Cannabis (medizinisch und rekreativ) aufgrund der großen Akzeptanz in der Bevölkerung reguliert wird. Man muß nur in die USA schauen. Wenn man als rechter Hardliner 70% der Bevölkerung (Tendenz steigend) gegen sich hat, dann hängt man sein Fähnchen natürlich in den Wind. Anders macht das Populistenwesen doch gar keinen Sinn…

Der Vertreter
5 Jahre zuvor

Ich glaube das ist der Punkt. Würde die Mehrheit der Bürger sich nicht täuschen und manipulieren lassen, wäre Cannabis schon längst die Freizeitdroge Nummer 1.
Gibt ja immer noch genug Leute die im Glauben sind, Cannabis sei gefährlich und macht kaputt.

Tom
5 Jahre zuvor

Wie immer bestätigt es sich dass Politiker zu 99% ihrer Zeit damit beschäftigt sind Fehler und Probleme zu beheben, die es ohne Politiker nicht geben würde.

greenness
5 Jahre zuvor

Als ich gerade das https://www.welt.de/politik/ausland/article190320045/Israel-Entscheidet-ausgerechnet-die-Cannabis-Frage-die-Wahl.html gelesen habe, mußte ich an dieses hier denken. So wie es scheint, hat Cannabislegalisierung/-regulierung immer weniger mit rechts/links zu tun. Das Verbot wurde damals eingeführt, um gegen nichtkriminelle Angehörige von Minderheiten strafrechtlich “etwas in der Hand zu haben”. In den USA die Schwarzen (nicht die CDU! 😉 ) und später die Hippies/Beatniks. In D gleich die Hippies/68er, die in D als ‘Gammler’ bezeichnet wurden (von den “Ent-“nazifizierten). Kurz vor und während des WKII war es in D für die Polizei nicht nötig, “etwas in der Hand” haben zu müssen. Dieser Umstand erscheint mir der Grund für das krampfhafte Festhalten von Teilen unserer Polizei an diesem Verbot. Man kann viele 0815-Strassenkriminelle (Schläger, Dealerchen, Taschendiebe etcpp.) bequem… Weiterlesen »

Mike
4 Jahre zuvor

Und die verfassunggebende-versammlung.com Legalisiert es völlig ! Informiert euch mal . Wäre schön , wenn ihr darüber berichten könntet .