Freitag, 5. Oktober 2018

Polizeihauptmeisterin an einem Cannabisanbau beteiligt

 

Laufener Schöffengericht verhängt Bewährungsstrafe.

 

 

Schon häufiger konnte die Fachpresse über die Ausrutscher einzelner Polizeibeamter berichten, die sich dank der hart durchgesetzten Cannabisprohibition einen Vorteil im Privatleben mit Drogenhandel ergaunern wollten. Selbst vor der Einbeziehung Minderjähriger schrecken die im Beruf auf die Gesetzeslage stark achtenden Staatsdiener nicht unbedingt zurück, werden für ihre Fehler in der Regel aber im Vergleich zur Allgemeinheit von Gerichten milder bestraft. Nun hat es sich erneut ergeben, dass eine geachtete Autoritätsperson mit ihren heimlichen Machenschaften aufflog, sich aber wieder behände aus der Affäre ziehen konnte. So war eine Polizeihauptmeisterin an einem Cannabisanbau beteiligt, schob die gesamte zur Last gelegte Geschichte jedoch auf ihren bereits aus der Wohnung geschmissenen Ex-Lover.

 

Die Passauer Neue Presse berichtet von dem vor dem Laufener Schöffengericht behandelten Fall, in dem es um den illegalen Privatanbau von 140 Hanfpflanzen ging. Einer aus dem Landkreis stammenden 48-jährigen Polizeihauptmeisterin wurde zusammen mit dem ehemaligen Mitbewohner und Lebensgefährten sowie dessen Sohn vorgeworfen, eine Cannabisplantage im recht großen Stil in den Kellerräumen des Eigenheims betrieben zu haben. Vor Gericht wies die ansonsten das Gesetz vertretende Polizeihauptmeisterin alle Vorwürfe jedoch von sich und beschuldigte den bereits aus dem Haus geworfenen Ex. Diesem auf einer Reise kennengelernten Mann sei die Installation einer professionellen Aufzuchtanlage im Untergeschoss des Hauses heimlich gelungen, sodass die beschuldigte Beamtin von der illegalen Cannabisproduktion im Keller nichts mitbekommen habe. Erst nach dem Rausschmiss im Februar 2017 wären ihr die abgeschlossenen Räume aufgefallen, die mit einer Trennwand zeitweise Platz für 140 Cannabispflanzen geboten haben sollen. Das dort geerntete Material war jedoch zu diesem Zeitpunkt – wie der Rest des zur Herstellung benötigten Equipments – schon nicht mehr vorhanden, sondern laut Mitangeklagtem bereits in der Isar entsorgt worden. Nur der Besitz einer Feinwaage sorgte – neben dem Fund eines nicht registrierten Revolvers sowie einer Schreckschusswaffe – für einen kleinen Erklärungsnotfall. Da jedoch jeder und jede Polizeibeamte/r im BTM-Dezernat ein derartiges Utensil besäße, konnte die Polizeihauptmeisterin alle Anwesenden auch darüber hinwegsehen lassen, dass eine nationalsozialistische Fahne mit Hakenkreuzaufdruck zu ihrem in Privatbesitz befindlichem Eigentum zählte. Die derzeit vom Dienst suspendierte und vom Ex als eiskalte Person beschriebene Frau hatte zudem bereits in der Vergangenheit für Aufsehen in der Berchtesgadener Polizei gesorgt, da sie sich über ihre Befugnisse hinaus in das Informationssystem der Polizei einloggte, um Hintergrundwissen über den ebenfalls jetzt vom Laufener Schöffengericht zu einer milden Bewährungsstrafe verurteilten Ex einzuholen.

 

Laut dessen nicht von den Richtern geschluckten Aussagen habe ihm die ehemalige Lebensgefährtin und Polizeihauptmeisterin einst tolldreist erzählt, dass sie als verdeckte Ermittlerin eine Erlaubnis zur Cannabisproduktion besäße.

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4 Kommentare
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Harald
5 Jahre zuvor

Wo die Dummheit und Ignoranz hinfällt. Insgesamt aber hervorragende Eigenschaften zur Dienstausübung. Jeden Tag harmlose Kiffer zu verfolgen und die “wieder zurück in die Gemeinschaft von Gutmenschen” zu überführen und ihnen durch eine drastische Strafe das Fehlverhalten klar zu machen, dazu sind die genannten Attribute Grundvoraussetzung!!! Ansonsten sieht man wo es hinführt keinen “Beruf” erlernt zu haben. Im normalen Leben komplett asozial. Ein Schwank aus Bayern 🙂

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Alles kein grosses Wunder. Wo Macht besteht, kommt auch deren Missbrauch vor. Ein netter Ausspruch, damals von einem Kumpel:”Das sind die grössten Gauner, die haben die besten Möglichkeiten, alles zu vertuschen.” Stimmt. Auch vor Gericht, gab es teils durchaus Erstaunen. Mit zehn g gebustet, vor Gericht waren es plötzlich nicht selten weniger als zehn Gramm, o.ä.. Seltsam. Vielleicht waren es wieder Mäuse. Oder andere gierige Nager, “Ratten” halt?! Andernfalls, kommt es auch vor, dass die GESAMTE Plant gewogen wird. Nicht nur die Buds! Eine Laboranalyse ist hinfällig, Gras haben wir, einen “Verbrecher” dazu auch und durch das falsche Wiegen, eine ausreichende Menge ebenfalls. Aber eine gewisse Menge zum Eigenbedarf ist ja angeblich “immer straffrei”. Diese verlogene Aussage führt zum nächsten… Weiterlesen »

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Bis zur Wahl sind auch Konsumenten, natürlich potentielle Wähler!

Danach, wie selbstverständlich, potentielle Verbrecher! 🙁 🙁 🙁

Dafür, Danke !!!

Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

30% oder mehr ist noch zu viel Zustimmung für die Unioner.Ändert noch nicht viel,zumal die immer noch was zum koalieren finden.