Donnerstag, 7. Juni 2018

Cannabis-Menge auf fünf Gramm bundesweit?

 

Justizminister der Bundesländer wollen Höchstmengen für den Besitz von Cannabis vereinheitlichen

 

 

 

Ein Kommentar von Christian Rausch

 

Während der Sondierungsphase für die Jamaika-Koalition im Herbst 2017 herrschte Hoffnung auf eine teilweise Legalisierung von Cannabis, da die FDP und die GRÜNEN sich dafür im Wahlkampf stark gemacht hatten. Nun scheint ein gnadenloser Rollback Deutschland zu erreichen. Im Föderalismus gibt es Ungleichheiten, was die straffreie Höchstmenge von Cannabis betrifft. Die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland legt die Entscheidungen darüber, welche Mengen an Gras oder Haschisch erlaubt sind, in die juristische Verantwortung der einzelnen Bundesländer. In jedem der 16 Bundesländer herrscht eine andere Gesetzgebung und eine unterschiedliche Anwendung beziehungsweise Durchführung der bestehenden Gesetze. Gemeinsamer Ausgangspunkt der verschiedenen Interpretationen ist der § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der das „Absehen von der Verfolgung“ regelt.

 

Das Gesetz ist wachsweich und biegbar, denn die „Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.“ Die Unterschiede über die veranschlagte Menge, die ein User besitzen darf, um die Möglichkeit zu besitzen, straffrei davon zu kommen, erstaunt: Während in manchen Bundesländern bereits bei über sechs Gramm zwangsläufig ein Strafverfahren eingeleitet wird, gewähren andere Bundesländer eine Toleranz bis zu 15 Gramm. In diesem Sinne ist für eine Vereinheitlichung des Rechtssystems nicht zuletzt vor dem Hintergrund des im Grundgesetz (GG) verbürgten Gleichheitsgrundsatzes auszusprechen. Insofern sollten alle Bundesländer in Zukunft dieselbe Politik bei der Auslegung der Paragraphen des Betäubungsmittelgesetzes fahren.

 

Wenn die Justizminister der Länder seit gestern (6.6.2018) über eine einheitliche Regulierung diskutieren, steht zu befürchten, dass dies nicht einer Aufstockung der Obergrenze auf 15 Gramm oder mehr dienen soll. Denn der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf hat die Initiative zur Angleichung der Länderobergrenzen veranlasst. Dass die Bundes-Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) ebenso für eine einheitliche Obergrenze für Cannabis in Deutschland geworben hat, lässt nichts Gutes vermuten. Die Konservativen wollen offensichtlich die Cannabis-Menge, bei der Strafverfahren eingestellt werden können, auf fünf bis sechs Gramm bundesweit reduzieren. Dies wird mit dem gestiegenen Wirkstoffgehalt der heutigen Cannabis-Produkte begründet und solle, so Mortler, Cannabis-Tourismus in Deutschland verhindern.

 

Die Legalisierung von Cannabis wird also auf der Bundesjustizminister-Konferenz nicht angestrebt. Die FDP und GRÜNEN sind uneins und unterrepräsentiert, was deren Erfolgschancen mindert. Dass eine Cannabis-Legalisierung der Staatskasse Kosten sparen und der Polizei helfen würde, sich auf die Jagd von wirklichen Verbrechern zu konzentrieren, ist dabei nicht ins Kalkül gezogen. Auch nicht Millionen von zusätzlichen Steuereinnahmen und eine Menge neuer Jobs. Und es würde Cannabis-Konsumenten die Freiheit geben, sich als gleichwertige Menschen unter anderen zu fühlen. Denn so schwingt das Damoklesschwert der Justiz über den Usern – und nach der Bundesjustizminister-Konferenz vermutlich heftiger denn je.

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Gorillalunge
5 Jahre zuvor

Die Frage ist doch: Ist die angestrebte Einheitsgrenze dann auch wirklich Straffrei!
Wenn die Frage des “kann” aber nicht “muss” nicht geändert wird, wird alles noch viel Schlimmer.
Noch mehr Strafverfahren und noch mehr Anzeigen ist die Folge. Den nächsten Drogen- und Suchtbericht möchte ich mir gar nicht vorstellen.
Jetzt hat man die Möglichkeit, alles mal zu entschärfen… oder zu versauen.

ein hoffnungsvolles Peace

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Es wird vermutlich “verschlimmbessert”, wie beim Gesetz Cannabis als Medizin.

Es wird natürlich auch anschliessend als Mega-Leistung, der Drogenbeauftragten verkauft.
Kennt man ja bereits.

Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Beim Glyphosat oder wie man das schreibt,wurde und wird auch diskutiert,ohne Änderung,eher wird alles höchstens noch schlimmer statt besser.Der ganze Haufen da oben gehört ausgetauscht.

wibbbel
5 Jahre zuvor

Unglaublich, während Cannabis gerade einen Siegeszug um die Welt legt, diskutieren wir hier über eine verschissene 5-Gramm Grenze. Wie lange werden die Politiker noch damit davonkommen?

PedroKann
5 Jahre zuvor

In Bayern läuft das sowieso anders. Ich wurde zum vierten Mal (in 40 Jahren) mit Eigenverbrauch (<3g) gebustet. Strafbefehl kam. 2000 €. Ich habe Widerspruch eingelegt und mich auf das BGH-Urteil berufen. Vor der anberaumten Verhandlung bestellte der Richter mich zum 4-Augen-Gespräch. Fragte, wieso ich Widerspruch eingelegt hätte. Auf meine Einlassung, ich sei Eigenverbraucher, und das BGH erlaube Einstellung, klärte er mich auf: Se kenna scho de Berufung durchziang. Oba des werd Eahna nix nitzn. Bei uns in Bayern stell ma mia hextens Erschdkonsumentn ei. Se kenna Eahnana Berufung hom, freili. Nachad zoins hoid dreidausend Euro. Vastenga mia uns? Oiso – ziangs zruck? Ich zog zurück. In der Praxis gibt es in Bayern keine verfolgungsfreie Eigenkonsummenge. Ich wäre froh, bei… Weiterlesen »

Irgendwer
5 Jahre zuvor

Auch die Mitteldeutsche Zeitung rotzt unkommentierbaren Dreck raus !
Mein Mitleid für Terroropfer von Islamisten sinkt in Anbetracht des christlich religiotisch regierten Deutschland gewaltig.

Wie war denn der Gesichtsausdruck von Netanjahu, der kürzlich im Land war das von christlicher Schizophrenie regiert wird ?

Keine Hexen, keine Juden, keine Schwulen … aber Kiffer verfolgen … das ist pervers und destruktiv schizophren !

Lotus
5 Jahre zuvor

Bei allem Respekt…aber ich erkenne damit die Deutche Regierung nichtmehr an, in Ihrer Auslegung der Gesetze, zumindestens im Bereich Cannabis Btmg, ich fühl mich nicht nur verarscht,betrogen ,hintergangen und meiner Rechte beraubt, ich will in so einer Welt bzw. Land nicht leben, in dem ich so behandelt werde, wenn ich könnte würde ich auswandern… das ist alles Krieg den ich schon seit fast seit über 20 Jahre erlebe, nichts der Entscheidungen in den letzten Jahren hat mich als Patient /Cannabisnutzer erreicht, es ist nicht besser geworden für mich,noch gleich geblieben, nein…es ist deutlich schlimmer geworden, von der miesen Qualittät und den viel zu hohen Preisen auf dem Schwarzmarkt,dem Psychischen Druck bis hin zu Problemen mit der Polizei/Justiz und Ärzten die… Weiterlesen »

D.Ment
5 Jahre zuvor

Kann mich Pedro nur anschließen: ich wäre froh, mal mit 5g in Ruhe gelassen zu werden.
VIVA Bavaria 🙂

Otto Normal
5 Jahre zuvor

@Irgendwer Judenverfolgung macht in Europa nicht mehr viel Sinn nachdem Deutschland fast alle im vorigen Jahrhundert ermordet hat. Mittlerweile wissen wir auch das es keine Hexerei und somit keine Hexen gibt. Eigentlich schade denn die Scheiterhaufen waren so romantisch und im Gegensatz zu den Osterfeuern gab es sie das ganze Jahr über. Schwulenverfolgung geht leider nicht mehr seit dem die nun auch im Parlament und Politik sitzen. Ebenfalls schade wenn man sich mal anguckt was z.B. “Party-Wowi” in Berlin angerichtet hat und Jens Spawn in der Gesundheitspolitik noch anrichten wird. Bleiben also nur noch die langhaarigen, ungepflegten und arbeitsscheuen Kiffer (Hippy’s). Werden ja auch weniger weshalb man schon die nächste Zielgruppe – Raucher – und die übernächste Zielgruppe – Fleischfresser… Weiterlesen »

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Verfolgung von , (in den schlimmsten Jahren, bitte, ich möchte mir keine Vergleiche anmassen, aber zu vieles wurde m. E. nach weitergeführt), “Ehebrecherinnen” (gab`s bei Männern ebenfalls, und auch Richter damals genug). Dann Homosexuelle, § 175, verfolgt. gejagt, verurteilt, teils eingesperrt. Möge ich mich täuschen, eigentlich gerne, aber jetzt sind es Cannabis- und eigentlich, schon viel zu lange, alle Substanzkonsumenten allgemein, das alte, neue Erfolgsrezept! Für Polizisten, viele Politiker, die Pharmaindustrie, Alkohollobby. Tabak- ….. ihr wisst es ja selbst. Bin ich am Laufenden, aber wurde der “grosse” Lauschangriff, nicht gesetzlich abgewehrt? Wurde die Vorratsdatenspeicherung kürzlich ausgesetzt? Ich bin mir grad` unsicher. Egal, zu oft braucht man anscheinend solche “Verbrecher”, wie Konsumenten, um an Daten zu kommen. Bis zum Ende des… Weiterlesen »

R. Maestro
5 Jahre zuvor

“Wie viel Gras über politische Skandale wachsen kann, zeigte auch der Fall des bayerischen CSU-Politikers Otto Wiesheu. Als CSU-Generalsekretär verursachte er im Oktober 1983 betrunken einen schweren Verkehrsunfall, bei dem ein Mensch getötet und ein weiterer schwer verletzt wurde. Das Landgericht München verurteilte ihn wegen grob fahrlässiger Tötung zu 12 Monaten Haft auf Bewährung. Otto Wiesheu trat als Generalsekretär zurück. Seine Rückkehr in die höhere Politik beweist, dass manche Fehler schnell vergessen werden: Nach sieben Jahren wurde er Staatssekretär, um dann 1993 ausgerechnet bayerischer Verkehrsminister zu werden.” (Quelle: Wikipedia). Bilder mit Werbung für den “Kreuther Geist”, anschließend biersaufende , also Drogenkonsumierende Person, heute Drogenbauftragte. Wir haben Doppelmoral, Doppelzüngigkeit genug, Wasser predigen und Wein saufen. Verdammt, so verlogen, so verlogen. Dafür… Weiterlesen »

R. Maestro
5 Jahre zuvor

Zum Glück haben wir seit 1929 Drogengesetze.
Anscheinend war die Menschheit tausende von Jahren vorher von Idioten bevölkert.
Eigentlich eine Beleidigung unserer Vorfahren,
egal, die Nazi-hafte Ideologie zählt.

Tim
5 Jahre zuvor

Ich verstehe nicht wieso man 3-4 Tage für sowas sich zusammensetzen muss. Kann mir jemand jetzt Mal erklären wie es jetzt weitergeht ob man jetzt bis zu 5 Gramm bei sich tragen darf ohne Strafverfolgung oder wie soll man das verstehen?

Peter0815
5 Jahre zuvor

Wenn die geringe Menge Cannabis bundesweit auf 6 g festgeschrieben werden sollte, dann ist das nicht genau genug. Es wäre doch ungerecht, daß jemand wegen 10 g gestrecktem Cannabis (mit insgesamt 0,5 g THC), ein Verfahren bekommt und ein anderer, wegen 5 g allerbestes Cannabis (mit insgesamt 1,5 g THC), kein Verfahren bekommt. Deshalb muss die Definition der geringfügigen Menge über den THC-Gehalt des aufgefundenen Cannabis erfolgen. Es ist nicht entscheidend, wie viel Cannabis gefunden wird, sondern wieviel THC in diesem Cannabis enthalten ist. Würde man folglich die geringfügige Menge festlegen auf 5 g reines THC, dann wäre das gerechter. Nur so sind die aufgefundenen Mengen auch vergleichbar. Wenn die Herren von der Justiz und Staatsanwaltschaft keinen Flickenteppich haben wollen,… Weiterlesen »

Irgendwer
5 Jahre zuvor

@ Peter0815

Hast du das “Ding” von mir im Forum nicht gelesen bzw. nicht begriffen ?
Darin ist das Tourette Syndrom erwähnt.

Begreifst du vielleicht, daß THC durch überdosiertes und propagiertes “Dronabinol”= THC zum BtM verschleiert wird und das da auch Aspekte von Kartellmachenschaften zu erkennen sind ?

Diese Justizminister blicken offensichtlich garnicht, daß THC eine anregende Substanz,
also -KEIN BtM- ist (grob vergleichbar mit Coffein).
Die können oder wollen das “Objekt Cannabis” insgesamt nicht aus einer zusätzlichen Perspektive erkennen.
Deren Hirn ist drauf geeicht “Gesichter” zu erkennen, die in der Natur nunmal grundsätzlich immer “konvex” sind.
Egal was man denen erzählt, es sind einfach irre Vollidioten, die nur weiter auf eine quasi nicht existente Bedrohung einprügeln lassen wollen.

Irgendwer
5 Jahre zuvor

Ach übrigens….
Idiotentest:
Jemand zieht mit Kreide einen Strich auf dem Fußboden und fordert dazu auf
da mal drunter durch zu tauchen…Wer auch nur die winzigste Reaktion zeigt einer solchen Aufforderung Folge zu leisten ist ein Idiot.
——–
Es wird klargestellt, daß es sich NICHT um Betäubungsmittel handelt
und damit fällt für die Damen und Herren von der Polizei die Chance weg auf Basis von Satz 1 §17 StGB wie bisher straflos davon zu kommen, wenn sie Zwang anwenden.

Ralf
5 Jahre zuvor

@Tim Deine Frage ist ganz leicht zu beantworten. Bis zu 5 Gramm können dich die Bullen und Staatsschergen… äh…anwälte laufenlassen, wenn der Kaffe morgens geschmeckt hat. Wenn nich dann halt nich…..alles klar? Wenn sie aber gar nich wollen dann halt gar nich ! In Rheinland Pfalz haben sich alle Staasschergen darauf geeinigt das mit dem Einstellen ganz in die Mülltonne zu treten, obwohl man könnte wenn man wollte, aber nich können mag was man sollen könnte und so weiter und so weiter…….jetzt ist aber alles klar oder!!!??? Ich will dich aber hier nicht verarschen, deswegen hier eine ernsthafte Antwort, die können nach wie vor machen was sie wollen, benutzen diese “Diskussion” um die Daumenschrauben weiter anzuziehen und um arglose zukünftige… Weiterlesen »

Jan
5 Jahre zuvor

Is doch nur die Alkohol und Bier Lobby Schuld. Die fürchten um Verkäufe. Zudem haben die Schiss vor den Christen und anderen Gläubigen. Da gehts nur um Wählerstimmen und nicht um eine bessere Gesellschaft.

Irgendwer
5 Jahre zuvor

@ Jan
nicht nur die Alkohollobby
Schau mal da https://www.pressetext.com/news/20170624001 rein.
Die haben die Studie auf THC-lastigkeit angelegt, obwohl schon längst bekannt ist, daß THC-lastige Sorten die Kopfschmerzwahrnehmung eher verstärken,
damit Amitriptylin nur unwesentlich schlechter dabei wegkommt.
Also wird auch kein Arzt CBD-lastige Blüten, sondern eher den Mist der Pharmindustrie verschreiben wollen

Satori
5 Jahre zuvor

Hallo,
es ist doch relativ einfach: 1.000.000 Menschen besitzen 30 Gramm und zeigen sich selbst an.
Dann bricht das Justizsistem zusammen und alle kommen straffrei davon, weil das dann legalisiert werden würde. Wetten?