Donnerstag, 8. Februar 2018

Cannabis-Patient kämpft vor Landessozialgericht um sein Recht

 

Kostenübernahme für Hanfmedizin für die Zeit vor dem Cannabis-als-Medizin-Gesetz gefordert.

 

 

Auch wenn mit dem am 10. März 2017 in Kraft getretenen Medizinalhanfgesetz in Deutschland bereits über zwölftausend Personen etwas weitergeholfen wurde, gibt es einige Fälle bei Betroffenen zu vermelden, bei denen nicht der allgemeingültige Aspekt von Gesundheitsversorgung angewandt wird. Heute findet daher in München vor dem Landessozialgericht erneut eine Verhandlung statt, die über die Rechte von Patienten sowie die Pflichten von gesetzlichen Krankenkassen entscheiden soll. Eine um Verbreitung bittende Pressemitteilung des Pressebüro Josef König enthielt genauere Details über die vergangenen Schieflagen und daraus resultierenden Forderungen des geschädigten Erkrankten:

 

 

Cannabis-Patient kämpft vor Landessozialgericht um sein Recht

 

Kostenübernahme für Hanf-Medizin in Höhe von 12.000 Euro für Zeit vor dem Cannabis als Medizin-Gesetz beantragt – Verhandlung vor dem Landessozialgericht Bayern am Donnerstag, 8. Februar 2018, um 14.40 Uhr.

 

MÜNCHEN – Der Münchner Cannabis-Patient Franz Wolf (50) kämpft vor dem Landessozialgericht Bayern um die Kostenübernahme für seine Cannabis-Medikamente vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 10.03.2017. Seine gesetzliche Krankenkasse, die AOK Bayern, hatte sich geweigert, die Kosten in Höhe von rund 12.000 Euro zu übernehmen. Die Verhandlung vor dem Landessozialgericht Bayern findet am Donnerstag, 8. Februar 2018, um 14.40 Uhr im Sitzungssaal III, in der Ludwigstraße 15, 80539 München statt.

 

Wolf leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und nach zahlreichen Verkehrsunfällen an chronischen Schmerzen. Zudem wurde eine inoperable Darmerkrankung festgestellt. Seit 30 Jahren hilft sich der Münchner mit Cannabis. Seit September 2015 mit Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle – und nun seit dem 13. April 2017 legal mit ärztlichem Rezept und von der AOK bezahlt. Er gehörte zu den bundesweit rund 1.000 Patienten, die Cannabis mit einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erwerben und anwenden dürfen. Gegen die Schmerzen halfen früher nur „richtige Hämmer“ – Schmerzmittel, die auch tagsüber müde und träge machten. Seit rund 30 Monaten darf er mit Sondergenehmigung Cannabis rauchen. Etwa vier bis fünf Gramm konsumiert er über Joints. Zudem nimmt er ein weiteres Hanf-Extrakt, das den Cannabis-Wirkstoff CBD enthält. „Seitdem geht es mir viel besser“, stellt er klar fest. Er geht noch weiter: „Cannabis hält mich am Leben.“

 

Franz Wolf hatte zwar die Ausnahmegenehmigung, aber dafür ein anderes Problem, wie viele der Patienten: Die Fünf-Gramm-Apothekenportion Cannabis kostete 77,50 Euro. Es sei keine Alternative, sich den Stoff auf dem Schwarzmarkt zu besorgen. Dort sei er zwar billiger, aber meist von schlechterer Qualität. Bei erlaubtem Konsum von 150 Gramm im Monat war er am Monatsende über 2.300 Euro los und musste bisher selbst bezahlen. Die Gesetzesänderung war für Franz Wolf ein großer Fortschritt. Ab März 2017 musste seine Krankenkasse die Kosten übernehmen. Im Verfahren geht es um die Kosten für Cannabis vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, so wie die Erstattung der Stromrechnung für den Eigenanbau von Cannabis.

 

Das Bayerische Landessozialgericht als Berufungsgericht entscheidet über eingelegte Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Gerichte erster Instanz. Die Sozialgerichte sind besondere Verwaltungsgerichte (§ 1 SGG). Sie haben die Aufgabe, über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art zu entscheiden (§ 51 Abs. 1 SGG). Ihre Zuständigkeit erfasst jedoch bestimmte Bereiche öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten, die aus der generellen Kompetenz der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgegliedert sind. Die Sozialgerichtsbarkeit ist insbesondere zuständig für Streitigkeiten, u. a. aus den Rechtsgebieten gesetzliche Krankenversicherung.

 

 

Wir drücken dem Betroffenen während der heutigen Verhandlung fest die Daumen!

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7 Kommentare
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R. Maestro
6 Jahre zuvor

Die Drogenpolitik hat am 9.3.2017 eigentlich nur den schwarzen Peter weiter gereicht.

Jetzt sind die Apothekenpreise bei Cannabis plötzlich extrem gestiegen,
die Kassen weigern sich zu zahlen.
Es geht den Legalisierungsbefürwortern nur ums Geld?
Den Gesundheitskassen nicht?
Den Apotheken nicht?
Der Pharmaindustrie?

Und noch viele, viele weitere.
Wer könnte das wohl sein?!

Dass man lieber Patienten gängelt, leiden lässt und teils Prozesse bis zum Tod des Patienten führen lässt, unmenschlich!

Ich kriege dabei grad Kopfschmerzen. Naja, ne Tablette dagegen, da weiß ich zumindest, wer daran verdient.

Dieses Gesetz ist ein Fehlgriff, auf jeden Fall für die Patienten.
Oder hatte man vielleicht nie wirklich vor, eine sinnvolle Änderung herbei zu führen?!

U-G
6 Jahre zuvor

Viel Glück und Erfolg dem Kämpfer vor dem Lssg!!! Um den Druck weiter zu erhöhen, knall ich das “Druckmittel” heraus, das mir letzte Woche beim Qualmen so zuflog… Das Thema Entkriminalisierung, Sicherheit, Staatliche Kontrolle, Abgabe, Kosten, Bedarf decken, Qualität sichern und zusichern Labortechnisch. Vor dem Outing des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, sollte dieses zugeflogene in meinem Kopf jetzt zum Kommentar werden. Nochmals Dank an den BDK! Hier könnt ihr mitlesen, brauche kein Heimlich tuen. Wir bauen im Knast an. Bestgesichert, Staatliche Kontrolle, etc… Fast hätte ich noch die Digitalisierung vergessen, die mir ermöglichen würden von zuhause aus, mal mit der Cam vorbeizuschauen, wie so unsere Damen in Justizvollzugsanstalten so wachsen…Natürlich über eine Spezielle Software, die mit keinem anderen Netzwerk funktioniert. Da… Weiterlesen »

R. Maestro
6 Jahre zuvor

Noch ca 30 Minuten und ich werde 50 Jahre alt .
Trotz Konsum!!!
Aber jüngere Pisser (staatliche Verfolgungsgewalt), wollen mir etwas erzählen!!!
Bullen, kapiert was ihr tut.
Danke, für dies zahlen wir eure Ausbildung.
Also bezahlt nahezu jeder seinen eigenen Hänker.
Die größte Schande, wir bezahlen unsere Politker, was kommt zurück?????

Danke!!!!!!!!!!!

Gasterl
6 Jahre zuvor

@mze
Danke für den Link. HaJo hat ja nichts mehr geschrieben……….

Schade, dass sowas (mir kommts so vor wie “mal wieder”) wegen Fristsachen eingestellt wird. Mich hätte ein Urteil auf Basis der Fakten nicht der Fristen interessiert.

Ralf
6 Jahre zuvor

@R. Maestro
Genau, nur die allerdümmsten Kälber bezahlen ihre Schergen auch noch (freiwillig) selber !

Ralf
6 Jahre zuvor

@R. Maestro
Noch 8 Tage und ich werde 63, was sagst du jetzt. Davon habe ich 46 Jahre lang fast täglich mir das Hirn rausgekifft, dabei mal so nebenbei Abitur nachgemacht und ein Geologiestudium absolviert. Was muß ich für ein Riesengenie gewesen sein……bevor ich angefangen habe zu kiffen. Bei dem Verlust von Hirn und kognitiven Fähigkeiten muß Éinstein ja gegen mich ein wahrer Loser gewesen sein.