Sonntag, 5. Februar 2017

Cannabiskonsum ist kein Kündigungsgrund

 

Oregon will kiffende Arbeitnehmer rechtlich schützen.

 

...ingehüllt in eine Dunstwolke aus Rauch
Foto: Chmee2 via wikimedia: cc-by-sa-2.5,2.0,1.0

 

Mit der vollständigen Legalisierung von Cannabis in acht Bundesstaaten der USA haben sich verschiedene Fragen im Umgang mit der Substanz und deren Nutzern entwickelt. So fehlen noch gewisse Reglements, wie auch beispielsweise der legale Freizeitkonsum von Marihuana unter Angestellten seitens ihrer Arbeitgeber betrachtet werden darf.  Oregon will kiffende Arbeitnehmerrechte nun rechtlich stärken und hat im Januar einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der etwas Wichtiges recht ausdrücklich beschreibt: Cannabiskonsum ist kein Kündigungsgrund.

 

Regulär gilt in Oregon das freie Recht des Arbeitgebers, jederzeit eine Entlassung auszusprechen, solange kein Gesetz gegen den ausschlaggebenden Handlungsgrund spricht. Um nun legal Cannabis konsumierenden Personen einen Kündigungsschutz zu garantieren, wird im eingereichten Senate Bill 301 explizit festgehalten, dass niemand seinen Job verlieren darf, wenn er in der Freizeit legale Substanzen zu sich nehme, die seine Arbeitsweise im Dienst nicht beeinträchtigen. Obwohl nicht direkt Cannabis oder Marihuana erwähnt wird, ist von gesetzlich zugelassenen Tabakprodukten die Rede. Jedoch gäbe es gewisse rechtliche Einschränkungen für spezielle Arbeitsbereiche oder Gewerkschaftszugehörigkeiten, sodass sich Arbeitnehmer in Oregon trotzdem noch über die genauen Regeln ihrer Profession informieren müssten, sollte der Vorschlag in Zukunft angenommen werden. Eingebracht wurde der Gesetzesentwurf vom Joint Interim Marijuana Legalization Committee, weshalb die eindeutige Richtung der Rauchzeichen klar erkennbar erscheint. Falls angenommen, könnte diese Strategie laut FOX-News in weiteren Bundesstaaten als Blaupause dienen und der Marihuanaindustrie eine große Last von den Schultern nehmen. Aktuell müssten sich noch zu viele Arbeitnehmer vor den häufigen Drogentests ihrer Arbeitgeber fürchten, da der ludische Gebrauch einer legalen Natursubstanz von diesen noch als Kündigungsgrund genutzt werden kann.

 

Darunter fällt in Oregon auch alles Alkoholische, was in dem Kifferrechte stärkenden Gesetzesvorschlag 301 komplett unerwähnt ist und damit unangetastet bliebe.

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