Sonntag, 22. Januar 2017

Geringe Menge sind drei Konsumeinheiten?

 

Baden-Württemberg bekennt sich zu sechs Gramm.

 

Dauerkonsumenten müssen Steine klopfen?!

 

Obwohl es bereits 1994 vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde, dass alle Bundesländer bei der Begrifflichkeit der Geringen Menge einen einheitlichen Kurs einschlagen sollten, gehen die strafrechtlich irrelevanten Grammzahlen bei Cannabisbesitz immer noch landesweit auseinander. Während erst kürzlich in Thüringen Berliner Maßstäbe von 10 Gramm eingeführt wurden, gilt im strickten Bayern ein ungenauer Wert in Konsumeinheiten, der auf eine klare Nennung des Gewichts verzichtet. Ebenso war/ist das in Baden-Württemberg der Fall, wo nun aufgrund einer offiziellen Nachfrage etwas Klarheit geschaffen wurde. Die Ortsgruppe Rhein-Nekar des Deutschen Hanfverbandes klopfte beim Justizministerium an und veröffentlichte die eingeholten Erkenntnisse via Pressemitteilung am 20.01.207. Bisher galt, die Geringe Menge sind drei Konsumeinheiten.

 

Da diese Aussage seitens der baden-württembergischen Rechtsgebung aber keine eindeutige Einschätzung für gesetzestreue Cannabiskonsumenten und Konsumentinnen zuließ, bat Dr. Christoph Lehner freundlich um eine genauere Definition. Die Antwort des Justizministeriums definierte die Geringe Menge von Cannabis in Baden-Württemberg daraufhin schriftlich auf sechs Gramm Trockengewicht der Pflanzenware. Man könne die drei Konsumeinheiten mit sechs Gramm Marihuana gleichsetzen.
Es ist unverständlich, warum die sechs Gramm nicht gleich in der Verwaltungsvorschrift stehen. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist Vorsicht geboten, da der §31a BtMG eine Kann-Vorschrift ist, welche im Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaften liegt und damit nicht einforderbar ist“, wird Dr. Lehner warnend in der Mitteilung über die genauere Definition der Geringen Menge zitiert. Auch weist der Sprecher der Ortsgruppe Rhein-Neckar Roland Hoffmann in dieser darauf hin, dass es dem Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung widersprechen würde, weiterhin eine besonders harte Verwaltungsvorschrift gegen Dauerkonsumenten geltend zu machen, die erst Ende 2016 unverändert verlängert wurde. So gilt derzeit bei angesprochenem Konsummuster – für welches es natürlich auch keine klare Definition gibt – sogar ein Ausschlusskriterium für die Einstellung eines Strafverfahrens, obwohl man offiziell den Vorsatz von Hilfe statt Strafe vertrete.

 

Da verschiedene Ortsgruppen des Deutschen Hanfverbandes bereits in der vergangenen und zu Beginn der neuen Legislaturperiode Gespräche mit der baden-württembergischen Landesregierung ersuchten, um benötigte Änderungen am Paragraph §31a des Betäubungsmittelgesetzes zu erwirken, klingen die abschließenden Worte in der Mitteilung zur klaren Definition der drei Konsumeinheiten mehr als verständlich. “Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie Rechtssicherheit herstellt, indem, wie in anderen Bundesländern auch, ein Soll-Kriterium für die Verfahrenseinstellung eingeführt wird. Zudem erwarten wir von der Landesregierung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, eine konkrete Initiative in der Justizministerkonferenz hin zu einer bundesweit einheitlichen geringe Menge an Cannabis, welche sich an den 10 – 15 Gramm der anderen Bundesländer orientiert“, fordert Dr. Christoph Lehner dort fachlich einwandfrei.

 

Konsumeinheiten klingen zudem doch viel verlockender, oder?

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17 Kommentare
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Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis
7 Jahre zuvor

Wer sich in einem Land in dem man Weed auf Rezept bekommt noch Gedanken über Freigrenzen macht hat wohl irgendwie nicht aufgepasst.
Beispiel 1: Eine Frau hat starke Regelschmerzen, sie verträgt keine Schmerzmittel, der Arzt verschreibt ihr 30g Weed, ergo ist ihre Freigrenze 30g!

Beispiel 2: Ein Mann kann Nachts nicht durchschlafen, Schlaftabletten machen Süchtig und können tödlich sein, der Arzt verschreibt ihm 70g Weed pro Monat, ergo sein Freigrenze beträgt 70g!

Was ich damit sagen will, jeder kann jetzt seine Grenze bevor die einem was können selbst festlegen.

Bei mir sind es 120g im Monat.

Und an die Freizeitkiffer, jeder hat doch irgendwo ein Wehwehchen oder?!?!?

Tony
7 Jahre zuvor

wie schaut das eigendlich jetzt mit dem Führerschein aus?

Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis
7 Jahre zuvor

@Tony

Angenommen du hast ein Rezept, dann gelten meiner Meinung nach die gleichen Regeln wie bei z.b Opiaten und anderen BTM.
Angekommen du hast ein Rezept kann der ausstellende Arzt dir die Fahrtauglichkeit per Attest bestätigen.
Hier sind besondere Regelungen zu beachten, kannst du dir ergoogeln.

Candy
7 Jahre zuvor

Mein Neurologe ist, wie ich, der Meinung, dass Cannabis mir gegen Depressionen und Schlafstörungen hilft. Nur glaubte er bei meinem letzten Termin, er dürfe es nur bei anderen Diagnosen verschreiben und würde sich so strafbar machen.
Gibt es irgendwo einen Gesetzestext mit “verschreibungsfähigen” Diagnosen? Notfalls lasse ich ihn ausdrucken und zeige ihm den beim nächsten Termin.
Bei diesem Arzt hatte ich vermutlich noch Glück, weil er dem tendenziell offen gegenüber steht, ich fürchte ja, das wird bei der Mehrheit der Ärzte, vor allem bei psychischen Krankheiten, (noch) nicht der Fall sein.

P.S. Wann ist das neue Gesetz gedruckt, also ab wann ist der Stichtag für die neue Regelung?

Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis
7 Jahre zuvor

@Candy
Vermutlich März – April 2017.

Gibt dann bestimmt auch Ärztelisten bei IACM.

(@_@)
7 Jahre zuvor

“Und an die Freizeitkiffer, jeder hat doch irgendwo ein Wehwehchen oder?!?!?”

Wie kann man nur so einen Mist posten?
Soll ich mir jetzt mit dem Hammer auf den Kopf schlagen, um mitkiffen zu dürfen?

Revil O
7 Jahre zuvor

Ich sehe es genauso. Auf jeden Fall ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ( Cannabis als Medizin Gesetz) keine Frage. Wie es zukünftig gehandhabt wird steht auf einen ganz anderen Stern und ich habe da wieder schlimmste Vorahnungen ob es für die Mehrheit von erkrankten Menschen endlich besser wird. Warten wir es ab. Ich würde es auch nicht einsehen wollen bei einem Arzt rum zu betteln das er mir Cannabisblüten verschreibt da diese mir in bestimmten Momenten in meinem Leben doch schon sehr geholfen haben. Ebenso würde ich es schon als sehr entwürdigend empfinden meinen Arzt von den Vorzügen von Cannabis als Medizin aufzuklären und mir dann letzlich von solch einen Scharlatan vorwerfen zu lassen ich wäre… Weiterlesen »

Littleganja mit Ausnahmeerlaubnis
7 Jahre zuvor

@@ Wenn du ein Hammer brauchst um Schlafstörungen zu haben na dann viel Spaß.

(@_@)
7 Jahre zuvor

Ich sag’s ja, Du postest nur Mist.

Rainer Sikora
7 Jahre zuvor

Meine Psychologin zu bekehren dürfte ein langwiriges knallhartes Stück Arbeit bedeuten.Ich sage immer CD imschädel austauschen.

omse
7 Jahre zuvor

Ich glaube allerdings nicht das wir durch die Gesetzesänderung hier wie in den Staaten wegen jedem kleinen Wehwehchen eine Rezept für Canabis bekommen können

Fred
7 Jahre zuvor

Leute, prügelt nicht auf Littleganja rum….er hats kapiert. Ab März bzw ab dem Tag an dem dieser Entwurf Gesetz wird kann sich in der Tat jeder sein Gras vom Arzt verschreiben lassen. Unabhängig von einer schweren Krankheit, oder der Austherapiertheit.
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/apothekenpraxis/

Union und SPD haben diesen Umstand wohl in letzter Sekunde gestrichen. Also, wenn ihr euren Doc jetzt überzeugen könnt, diese miesen Kopfschmerzen mit Gras zu behandeln…. könnt ihr euch das Zeugs in der Apotheke abholen. Und die geringe Menge ist dann in der Tat die Menge die ihr verschrieben bekommt.

Denkt man jetzt mal 5 Minuten weiter hat der deutsche Bundestag am 19.1.17 rein faktisch die Legalisierung für quasi jedermann beschlossen. Und keiner hat es bemerkt.

Ganjaman
7 Jahre zuvor

was? Bei Kofschmerzen gibt’s ein Rezept und die Krankenkasse zahlt dann noch das “Medikament”?

Ihr wollt uns doch verarschen :p

ADHSPatient
7 Jahre zuvor

@Ganjaman: Eher nicht. Nur wenn deine Kopfschmerzen chronisch wären, und du bevor du eine Behandlung mit Cannabis machst schon andere Behandlungsmethoden versucht hast. Du musst dann zwar nicht austherapiert sein, aber es muss klar sein, dass du ein ernsthafteres Problem hast und nicht zum Arzt gegangen bist weil du eigentlich nur Gras willst. Und die Kosten übernehmen müssen die Kassen nur bei einer schweren Erkrankung, und wo da die Abgrenzungen liegen, weiß wohl keine hunderprozentig. Es liegt also noch einiges im unklaren, z.B. wie die Ärzte auf das neue Gesetz reagieren. Wer klärt Ärzte auf, und wie? Kann nur ein Arzt der mich schon länger behandelt Cannabis verschreiben, oder könnte ich zu zehn Ärzten tingeln bis ich einen cannabisfreundlichen finde,… Weiterlesen »

Miezi
7 Jahre zuvor

@Fred, der Link führt nicht zum Text.

Und wenn ich noch mal “fünf Minuten weiterdenke”, kommen mir große Zweifel an dem, was du hier raushaust.

Fred
7 Jahre zuvor

@Mieze. Sorry wegen dem Link. Hier ist der richtige. http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/nachricht-detail-politik/medizinalhanf-koalition-praezisiert-cannabis-verordnung/ Fakt ist das der Punkt “austherpiert ” aus dem Gesetz gestrichen worden ist. Damit muss keine Erkrankung, die vom Gesetzgeber vorgegeben wird, vorliegen. Lange Rede kurzer Sinn, es bleibt dem Arzt überlassen was er verschreibt. Er kann also bei Kopfschmerzen oder Schlaflosigkeit eben auch Cannabis verschreiben. ( Was ja bei diesen beiden Erkrankung auch sehr gut hilft ) Wie das ganze jetzt in der Praxis aussieht… keiner weiß es so genau. Wie die Krankenkassen reagieren wenn am 1.3 ne Million Menschen die Praxen stürmen…auch das bleibt wohl ein Rätsel. Fakt scheint aber zu sein, das es bald einen relativ leichten und LEGALEN Zugang für sehr viele geben wird. Von einer… Weiterlesen »

Fred
7 Jahre zuvor

Hier noch ein Link

https://youtu.be/nJszSKVfRCg

zu einem Youtube Video von Openmind. Sehe ich genauso. Er kann es nur besser erklären.