Donnerstag, 10. November 2016

Schleierfahnder schnappen Grassammler

 

Ausstieg aus Sucht durch eingreifende Staatsmacht gefährdet?

 

Besuch von den Grünen Männchen
Grafik: Marker

 

Während sich in den USA Marihuanabefürworter zumindest etwas freuen können, schreiten in good’ol Germany noch immer Polizeibeamte ein, sollte sich auch nur möglicherweise etwas Gefahr im Verzug befinden können. Diese Drohung witterten genannte Staatsbedienstete jetzt an dem Bahnhof in Lindau, als ein Mensch aus dem dort üblicherweise genutzten Verkehrsmittel stieg. Gefahr aus dem Zug – Schleierfahnder schnappen Grassammler.

 

Obwohl der 39-jährige Reisende bei der spontan ausgeführten Personenkontrolle angab, keine illegalen Substanzen bei sich zu führen, konnte der Riecher der Beamten der Polizeiinspektion Lindau nicht ausgetrickst werden. Bei der anschließend durchgeführten Durchsuchung fanden die Schleierfahnder sodann auch mehrere Portionen Cannabis in verschiedenen kleineren Beuteln. Besonders auffallend sollen dabei aber auch zwei dekorative Glasfläschchen gewesen sein, die ebenfalls mit Marihuanaknospen gefüllt waren. Auf die Frage, was es mit diesen „Grasflaschen“ auf sich habe, war der Mann um keine Antwort verlegen:
Diese als dekorativ beschriebenen Behältnisse sollten laut Aussage des nun straffälligen Besitzers in eine Vitrine gestellt werden, wo sie ihn an die Zeit als Cannabiskonsumenten erinnert hätten. Ein künftig drogenfreies Leben habe der 39-Jährige offenkundig angestrebt, als er sich auf seine Reise mit der Bahn machte.

 

Der geplante Entzug könnte dem, nun seines nicht gestatteten Besitzes beraubten, Reisenden nachträgliche noch kurze Kopfschmerzen bereiten, da die entwendeten Stücke als Beweis in ihrer gläsernen Schaustellung ideal erhalten bleiben werden. Die vorher nur schleierfahndenden Beamten stellten natürlich direkt eine Anzeige, weil ein unzweifelhafter Betäubungsmittelverstoß vorlag. Immerhin konnte der erwachsene Aussteiger aufgrund der geringen Menge „festgenommenen“ Marihuanas seine Reise nach der Aufnahme des Deliktes weiter fortsetzen.

 

Ob die Pläne, künftig drogenfrei durchs Leben zu gehen, durch den unglücklichen Vorfall gestoppt wurden, bleibt unbeantwortet. Der vorgesehene Platz in der Vitrine des Verfolgten ist jetzt schließlich unbesetzt…

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