Dienstag, 20. September 2016

Medizinisches Cannabis im Gesundheitsausschuss

 

Anhörung zum Gesetzesentwurf und Antrag der Linken

Bild: Schmiddie

 

Morgen findet im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zu Cannabis als Medizin statt. Konkret geht es um den Gesetzesentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften durch die medizinisches Cannabis Patienten leichter zugänglich gemacht werden soll. Zudem wird ein Antrag der Linken besprochen, der neben der Zugänglichmachung von Cannabismedizin auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen, Schutz der Patienten und einen Ausbau der medizinischen Forschung fordert.

 

Die öffentliche Anhörung findet morgen um 14 Uhr statt und wird von Dr. Edgar Franke (SPD) geleitet. Interessierte können die Anhörung per Livestream auf www.bundestag.de verfolgen. Zu den geladenen Sachverständigen zählen Verbände wie die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände, die Bundesärztekammer, die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V., der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und die Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (IACM). Als Einzelsachverständige wurden neben Dr. Franjo Grotenhermen und Maximilian Plenert vom Deutschen Handverband auch Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl von der Tourette Gesellschaft Deutschland e.V. und Dr. Michael A. Überall von der Deutschen Schmerzliga e.V. geladen.

 

Im April 2016 verfügten 647 Patienten über eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, medizinisches Cannabis in der Apotheke zu erwerben. Da damit zu rechnen ist, dass es zukünftig deutlich mehr werden, sieht der Gesetzesentwurf ebenfalls vor den Anbau von Cannabis als Medizin in Deutschland zu ermöglichen. So soll die kontinuierliche Versorgung der Betroffenen mit Cannabisblüten sowie Extrakten sichergestellt werden. Der Anbau soll durch eine noch zu gründende Cannabisagentur vollzogen werden. Den Eigenanbau durch Patienten lehnt die Bundesregierung weiterhin genauso ab wie die generelle Freigabe von Cannabis.

 

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2 Kommentare
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7 Jahre zuvor

Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung, wenn es dann ab 2017 auch so kommt wie angekündigt. Dass die derzeitige Bundesregierung nicht den Mut und die Weitsicht besitzt, es generell zu legalisieren oder wenigstens Patienten den Eigenanbau zu erlauben, war auch nicht zu erwarten, aber das kann sich ja in der nächsten Legislaturperiode grundsätzlich ändern. Ich erinnere den gescheiterten Versuch der CDU Berlin, dass die “Legalisierung von Cannabis ‘droht'” – jo, genau so isses :).

Axel Junker
7 Jahre zuvor

Dr. Cremer Schaeffer, seines Zeichens Leiter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat das kommende Gesetz im Vorfeld bereits als “Übergangslösung” bezeichnet.

Daraus folgt, dass es zu einer besseren Versorgung (als der gesetzlich angedachten) erst in einigen Jahren kommen wird.