Mittwoch, 7. September 2016

Urteilsaufhebung für Legal Highs-Händler

 

Verurteilter kann mit Entschädigungszahlung rechnen

Spice
Foto: Archiv

 

Weil er mit “Badesalzen” und “Lufterfrischern” gehandelt hatte, wurde ein 28-jähriger Student aus Halle zu drei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Zudem saß er ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Da einer der Kunden des Händlers zu Tode gekommen war, entschied das Gericht, dass der Angeklagte wegen des Unerlaubten Vertreibens von Arzneimitteln und fahrlässiger Tötung zu verurteilen sei, wie die Mitteldeutsche Zeitung gestern berichtete. Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision ein und erreiche schließlich eine vollständige Aufhebung des Urteils. Zudem könnte er eine Entschädigungszahlung erhalten.

 

Der BWL-Student hatte von 2010 bis 2012 einen Onlineshop für “Legal Highs” betrieben und einen beachtlichen Umsatz erwirtschaftet. Letztendlich wurde er dafür von der Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt. Die synthetischen Cannabinoide und amphetaminähnlichen Stoffe fallen inzwischen unter das Betäubungsmittelgesetz. Als der 28-Jährige seinen Handel betrieb, waren die Stoffe jedoch noch nicht erfasst und der Handel mit ihnen daher nicht verboten. Zwischenzeitlich fiel auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, welches entschied, dass “Legal Highs” nicht als Arzneimittel zu klassifizieren seien.

 

Diese Umstände bewegten den Bundesgerichtshof dazu das Urteil aufzuheben und lediglich eine Neuverhandlung wegen der angeblich fahrlässigen Tötung anzuordnen. Das Landgericht sprach den Händler anschließend auch in diesem Fall frei, da nicht nachzuweisen sei, dass die “Legal Highs” den Tod des mehrfach abhängigen Mannes verursacht haben. Nachdem die Staatsanwaltschaft ihren Revisionsantrag zurückgezogen hatte, ist das im Juni gefällte Urteil rechtskräftig. „Die genaue Höhe der Entschädigung prüfen wir jetzt“, sagte RA Wolfgang Müller, der Verteidiger des jungen Mannes. Die beschlagnahmten Einnahmen des Onlineshops müssen an den Studenten zurückgeführt werden.

 

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3 Kommentare
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LittleGanja mit Ausnahmeerlaubnis
7 Jahre zuvor

Dann müsste jeder Wirt in Deutschland einmal in U Haft gewesen sein!

Cosmo
7 Jahre zuvor

Es handelt sich um Badezusätze und Räucherwerk. Wer so etwas konsumiert trägt die Folgen seines Handelns selbst. Oder wurde jemals der Axthändler wegen Beihilfe zum Mord verklagt?

Mörnest
7 Jahre zuvor

Ich glaub es ja gar nicht, die Deutsche Justitz kann ja doch mal Recht sprechen. Auch wenn es ein langer Weg war, ich kann nur jedem Raten Notfalls auch den Weg zu gehen, solange man für seine Verhandlung eine Chance sieht.

Zu den legal High dreck sag ich aber Pfui und das hätten wir nicht gebraucht, schuld hat hier das leidige BtMg weil dass das echte nicht zulässt.