Samstag, 20. August 2016

Unter falscher Anklage

 

Von Sadhu van Hemp

 

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Neulich stand ich mal wieder vor Gericht. Eigentlich nichts Außergewöhnliches, weil ich schon seit frühster Jugend nicht ganz richtig im Kopp bin und deshalb nahezu täglich gegen Anstand und Sitte verstoße. Kurz gesagt, ich bin Stammkunde bei Polizei und Justiz und habe mich längst daran gewöhnt, hin und wieder für kurze Zeit in den Knast zu wandern. Doch diesmal war alles ganz anders, denn ich war im Sinne der Anklage vollkommen unschuldig und zu Unrecht in Untersuchungshaft gelandet. Alles hätte ich zugegeben, nur nicht den mir jetzt vorgeworfenen Straftatbestand.
Ein paar Mütter hatten sich gegen mich verbündet und Strafanzeige erstattet, weil ich auf dem Spielplatz kleine Jungens angesprochen hätte. Das ist natürlich eine gemeine Lüge, denn nicht ich habe die Rotzlöffel angequatscht, sondern die mich.
„Wer wen angesprochen hat, spielt keine Rolle“, brüllte die Richterin. „Die Zeuginnen haben Sie dabei beobachtet, wie Sie die Kinder in ein Gespräch verwickelt und anschließend ins Gebüsch gelockt haben. Dafür gibt es fünf Zeuginnen! Fünf!“
„Na und!“, knurrte ich zurück. „Die Muttis haben das völlig falsch gesehen – und die Beobachtung auch noch komplett fehlinterpretiert! Ich und Kinder, absoluter Blödsinn!“ Ein Raunen ging durch den Gerichtssaal. Die Richter und Schöffen lehnten sich grummelnd zurück, und ich warf der Richterin die Frage an den Kopf. „Seit wann ist es verboten, mit Kindern ins Gebüsch zu gehen?“

Der Saal tobte vor Empörung und ein Zwischenrufer schrie: Erschießen, sofort auf der Flucht erschießen, das Schwein! Richterin und Gerichtsdiener hatten alle Mühe, die aufgebrachten Zuschauer zur Ordnung zu rufen, und einen Moment lang dachte ich schon, es ist aus und vorbei mit mir.
„Angeklagter“, fuhr die Richterin fort. „Sie wollen also sagen, dass Sie keinerlei Skrupel haben, Minderjährige zu verführen?“
„Aber nein! Die haben mich verführt! Ich bin das Opfer! Außerdem wollten die Rotznasen Geld dafür! Einen Fuffi musste ich blechen.“
„Du Kanaille, du“, platzte einem der Schöffen der Kragen, während er sich erhob und die Ärmel hochkrempelte.
„Was ich getan habe, ist mein gutes Recht! Ich bin krank und brauche das! Das war Notwehr!“, rief ich verzweifelt zur Richterbank. „Ich bereue nichts! Und du, Heini, komm nur her, du Schöffe, du!“
„Schluss jetzt!“, mahnte die Richterin. „Hören Sie, Angeklagter! Wir können Ihnen noch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ins Urteil schreiben, wenn Sie wollen. Das geht heutzutage ratzfatz! Also, überlegen Sie gut, was Sie hier aussagen! Geben Sie einfach alles zu. Ein Geständnis wirkt immer strafmildernd.“
„Ich sage jetzt gar nichts mehr! Warum soll ich mich selbst belasten? Außerdem, Sie glauben mir ja sowieso nicht. Fragen Sie doch die Jungen! Das sind meine Zeugen! Die werden Ihnen bestätigen, dass ich kein Kinderficker bin.“

 

Der Prozess wurde vertagt, da diese Zeugen nicht erschienen waren und erst ausfindig gemacht werden mussten. Ich brummte drei weitere Monate in U-Haft und wurde einmal durch alle Zellen gereicht, bis es der Polizei endlich gelang, einen der Knaben auf den Toiletten des Kölner Hauptbahnhofes aufzuspüren und seiner habhaft zu werden.
„Sven-Erik, mein Junge, wie alt bist du?“, fragte die Richterin den Halbwüchsigen. „Du bist noch ein Kind, nicht wahr?“
„Ich – ein Kind? Spinnst du? Ich bin voll erwachsen, bin ich!“
„Na dann“, sagte die Richterin. „Aus den Unterlagen geht hervor, dass du dreizehn Jahre alt bist. Aber nun erzähl uns doch mal, was der böse Mann …“, sie zeigte mit dem Finger auf mich, „was der mit euch gemacht hat, nachdem er dich und deine Spielkameraden ins Gebüsch gelockt hat!“
„Na, nix hat er mit uns gemacht“, nuschelte der Junge.
„Wie, nichts?“, fragte die Richterin nach. „Ihr müsst doch irgendwas gemacht haben. Hat er dich angefasst? Musstest du den Angeklagten streicheln? Du weißt schon: An Stellen, wo es sich nicht gehört.“
„Nö“, erwiderte Sven-Erik. „Der Opa hat mir einen Fuffie in die Hand gedrückt – und fertig.“
„Wie? Der gibt dir fünfzig Euro? Einfach so, ohne Gegenleistung?“
„Nö, nicht ohne Gegenleistung. Ich habe ihm dafür einen ….“, Sven-Erik stockte, unsere Blicke trafen sich und er zwinkerte mir zu.
“Also, was der Onkel mit uns im Gebüsch gemacht hat, kann ich jetzt aber nicht verraten”, fuhr Sven-Eric fort. “Das ist unser großes Geheimnis.”
„Hör zu, Sven-Erik“, hakte die Richterin nach. „Was der Mann mit Euch gemacht hat, ist ganz große Sünde und ein schweres Verbrechen. Wer sich an kleinen Kindern vergeht, der muss bestraft werden. Das verstehst du doch? Das ist zu deinem Schutz. So ein Sexmonster darf nicht frei herumlaufen!“
„Sexmonster? Was redest du denn da, Richterin“, bellte Sven-Erik und zeigte der Vorsitzenden den Vogel. „Macke jetzt, oder wie?“
„Nun lass dich doch nicht von dem Angeklagten einschüchtern, mein Junge!“ Die Richterin beugte sich ganz weit nach vorne und wies abermals auf mich. „Der Mann da, der kann dir nie wieder wehtun. Nie wieder! Hörst du! Du musst nur alles sagen. Sag, dass er euch angefasst hat und ihr ihn streicheln musstest. Sag es, und ich sperre den Bösewicht weg! Oder willst du, dass der wieder frei herumläuft und dir und anderen Kindern ganz schlimm wehtut? Willst du das?“
„Ja … nö … ja … ich weiß nicht“, stammelte der Knabe.
„Na los, raus mit der Sprache, mein Junge! Oder soll ich dich erst zu deinem Schutze einsperren lassen?” Die Richterin beugte sich nochmals vor und säuselte. “Komm, Sven-Erik, mir kannst du es doch verraten! Was habt ihr da getrieben im Gebüsch?“

 

„Also gut, dann sage ich jetzt die Wahrheit!” Der Lümmel sah mich an. “Tut mir ja leid, Alter. Aber bevor ich …”, der Junge stockte, dann brach es unter Tränen aus ihm heraus. “Der Opa kam doch nur auf den Spielplatz, um bei mir Gras zu kaufen. Sie verstehen? Rauschgift wollte der. Er sagt, das sei Medizin für ihn. Der braucht das Zeug, weil er krank ist. Der ist eine ganz arme Sau. Und da haben wir ihn mit Gras versorgt. Mehr ist da nicht gewesen, ich schwöre!” Der Junge hielt inne, blickte sich nervös um, sah aber nur in verblüffte Gesichter. “Und? Was ist nun? Reicht das jetzt für eine Verurteilung? Kann ich jetzt wieder zur Arbeit gehen? Gleich ist Schulschluss und meine Kunden auf dem Spielplatz warten.“

 

Das Publikum grölte. Richter, Schöffen und Staatsanwalt blickten einander fassungslos an, und ich erhoffte mir einen Freispruch erster Klasse. Doch das war ein Irrtum. Zwar musste die Anklage wegen Kindesmissbrauchs fallengelassen werden, dennoch bekam ich ein Urteil. Angeblich sei ich als Kiffer ebenso gemeingefährlich wie ein Sittenstrolch und deshalb auf ewig in Sicherungsverwahrung zu nehmen.

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3 Kommentare
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patrick
7 Jahre zuvor

Genial 🙂 !!!

Sternsch I. Gard
7 Jahre zuvor

HAHAHA!!!
🙂 🙂 🙂
Richtig gut!

Ralf
7 Jahre zuvor

Sadhu van Hemp, euer Bester, bringt die Absurdität und den Wahnsinn im Denken dieser geisteskranken Kriminalisierer auf den Punkt. Danke dafür !