Donnerstag, 18. August 2016

Kascha August 2016

 

DIE HANFBERATUNG IM HANF JOURNAL – Erste Hilfe für Kiffer

 

kascha-August-2016-joint-smoke-rauch-kiffen

 

Kascha ist wie immer per e-Mail zu erreichen. Also ran an die Tasten, dumme Fragen gibt es nicht…

 

 

Emil (19, aus Berlin) möchte wissen:

„Hi Kascha,

 

ich habe auf dem WG-Balkon in Blumentöpfen ein paar Hanfpflanzen stehen. Eigentlich wollte ich einfach mal sehen, ob die Samen noch keimen, und auf einmal waren die Pflanzen da. Jetzt bin ich natürlich interessiert, wie es weitergeht. Ich glaube, sie fangen an zu blühen. Da wachsen jedenfalls kleine Sprösslinge da, wo die Blätter aus dem Stiel wachsen. Kann ich jetzt schon erkennen, ob das Männchen oder Weibchen werden?“

 

Kascha antwortet:

„Hi Emil,

 

wie dir sicherlich bewusst ist, ist der Anbau von Hanf, auch aus Spaß auf dem Balkon, ohne Genehmigung in Deutschland nicht erlaubt. Daher darf ich dir an dieser Stelle auch keine Anleitung zum Anbau geben. Theoretisch hast du allerdings Recht: An dieser Stelle kann man erkennen, was für Blüten sich ausbilden. Die weiblichen Blüten wachsen eher wie kleine Stiele, teilweise auch mit kleinen Blättern dran, dabei sprießen helle kleine Blütenhaare hervor. Die männlichen Blüten sehen völlig anders aus: Das sind eher kleine Pollensäcke, die wie winzige Lampions wachsen, an der gleichen Stelle, wo bei den weiblichen Pflanzen die weiblichen Blüten sitzen. Wenn du dir das jetzt nicht so genau vorstellen kannst – im Internet findest du mit einer kurzen Suche zahlreiche Abbildungen. Gerade dann, wenn man sie zum ersten Mal sieht, kann einen eine dritte Variante sehr überraschen: Es gibt auch Zwitterpflanzen, die sowohl männliche als auch weibliche Merkmale ausbilden. Für die Samengewinnung sind diese Pflanzen sicher nützlich – möchte man die Blüten später ernten und rauchen, werden sie voller Samen sein. Das ist nicht nur ärgerlich, weil die Samen stinken, wenn sie verbrennen. Da die Pflanze viel Energie für die Produktion der nährstoffreichen Samen aufwendet, produziert sie weniger Harz und weniger Wirkstoff. Zwitterbildung kann durch ungünstige Umwelteinflüsse, wie unregelmäßige Beleuchtung oder Nährstoffmangel, entstehen. Einige Züchter entfernen männliche Blütenmerkmale bei Zwitterpflanzen, um einer Bestäubung vorzubeugen. Nehmen die männlichen Blüten allerdings Überhand, kann dies auch nicht mehr helfen: Bereits eine männliche Blüte, die dazu kommt, ihren Blütenstaub auf einem Balkon mit mehreren Pflanzen zu verstreuen, kann einigen Schaden anrichten.“

 

 

Hannah (22, aus Freiburg) möchte wissen:

„Hallo Kascha,

 

ich bin bald fertig mit dem Studium und es kann sein, dass ich für meinen Job dann einen Drogentest machen muss. Ich kiffe nicht viel, vielleicht so ein oder zwei Joints mit meinem Freund am Wochenende, in der Woche eigentlich gar nicht. Wie lange muss ich da vor so einem Test aufhören? Ich habe mal gehört, dass man das ein halbes Jahr lang nachweisen kann?“

 

Kascha antwortet:

„Hi Hannah,

 

tatsächlich kann Cannabiskonsum unter Umständen sehr lange nachweisbar sein. Einerseits lagern sich Abbauprodukte in den Haaren an – jeder Zentimeter entspricht etwa einem Monat, bei 30 cm langen Haaren sind das schon grob geschätzt zweieinhalb Jahre. Die gute Nachricht ist, dass in der Regel nur eine Probe bis fünf Zentimeter ab der Haarwurzel genommen wird. In diesem Fall wäre der Konsum aber immer noch etwa ein halbes Jahr lang nachweisbar. Häufiger sind Urin- oder Bluttests. Im Urin wird in der Regel auch nach Abbauprodukten gesucht, die je nach Konsumhäufigkeit und -Menge dort ebenfalls einige Monate lang nachweisbar sind. Das gleiche gilt für Bluttests – das Problem ist, dass sich THC-Abbauprodukte im Körperfett anlagern und von dort langsam ausgeschieden werden. Wer täglich viel kifft, der legt mehr THC-Abbauprodukte nach, als der Körper ausscheiden kann: Dann ist der Konsum in der Regel auch noch sehr lange nachweisbar. Kifft man seltener, dann wird zwischendurch immer wieder auch etwas von den angelagerten Stoffen ausgeschieden und der Konsum ist deutlich weniger lange nachweisbar. Hinzu kommen aber noch einige weitere Faktoren: Der Körperfettanteil, der individuelle Stoffwechsel, die tägliche Bewegung, die Ernährung und die Flüssigkeitsaufnahme spielen eine Rolle. Trinkt man literweise stoffwechselanregende Tees und Wasser und treibt schweißtreibenden Sport, kann man, vorausgesetzt, man hat auch aufgehört zu kiffen, die Nachweisbarkeitszeit verkürzen. Mit einem halben Jahr solltest du auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein, drei Monate sind aber durchaus auch möglich. Mit in der Apotheke erhältlichen Urintests kannst du deine Fortschritte prüfen, wenn du zusätzlich sichergehen möchtest.“

 

 

Tom (24, aus Frankfurt) fragt:

„Hi Kascha,

neulich haben ein paar Freunde und ich überlegt, wie das eigentlich ist, wenn man einen Dope-Keks isst, bevor man mit dem Flugzeug fliegt. Ist das dann auch Drogenschmuggel? Es ist ja zum Beispiel verboten, Kokain im Magen zu schmuggeln. Was kann einem da passieren?“

 

 

Kascha antwortet:

„Hi Tom,

ich glaube – in den meisten Fällen, was ganz vom Zielort abhängt – nicht, dass es, wenn es auffällt, als Drogenschmuggel behandelt werden würde. Der Unterschied zu den Kokainkügelchen ist ja, dass man den Keks nicht mehr zur weiteren Verwendung ausscheiden möchte. Es handelt sich also nicht um Schmuggel, sondern einfach um Konsum. Der ist im deutschen Betäubungsmittelgesetz nicht erwähnt und folglich nicht verboten. Ich würde dennoch von einem solchen Versuch abraten, und zwar aus mehreren Gründen. Erstens kann es sein, dass der Keks heftig dosiert war oder man, weil es so lecker war, gleich drei gegessen hat. Dann steht man am Check-in-Schalter, wenn der Keks anfängt zu ballern, und kann nicht nur aus Verpeiltheit seinen Flug verpassen, sondern auch möglicherweise durch die Crew vom Transport ausgeschlossen werden, weil man offensichtlich unter dem Einfluss von Drogen steht. Zum Beispiel, weil man blass und orientierungslos durch die Gegend rennt. Zweitens, weil der Konsum zwar in Deutschland nicht unter Strafe steht – dies in anderen Ländern aber ganz anders sein kann. Öffentlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu stehen ist beispielsweise in einigen Staaten der USA und unter Umständen auch in Großbritannien strafbar. Es sind in anderen Ländern schon Passagiere bei der Einreise verhaftet und später verurteilt worden, weil beim Umsteigen in Amsterdam ein Jointstummel von der Straße im Profil der Schuhsohle hängen geblieben ist. Man kann also nie vorsichtig genug sein. Reist man in ein entspanntes Land, ist das vielleicht kein Problem – bei der eventuellen Zollkontrolle oder Visavergabe sieht man mit knallroten Augen und trockenem Mund aber ebenfalls nicht so cool aus.“

 

 

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Schnelles Login:

0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare zeigen