Mittwoch, 22. Juni 2016

BAK für Cannabis-Gebrauchsanweisung für Patienten

 

Bundesapothekerkammer tauscht sich über mögliche Cannabis-Medizinregulierung aus

 

Bild: Susanne Winter/Archiv
Bild: Susanne Winter/Archiv

Während die sächsische Ärztekammer Marihuana als “giftiges Cannabiskraut” bezeichnet und einen medizinischen Einsatz von Cannabisblüten weiterhin ablehnt, scheint man bei den Apothekern schon um einiges weiter zu sein. Gestern wurde in Berlin das Symposium “Cannabis als Arzneimittel – Fakten und Herausforderungen” von der Bundesapothekerkammer (BAK) veranstaltet. Während der Veranstaltung tauschten sich Ärzte und Apotheker unter anderem über die aktuelle Rechtslage aus.  Außerdem wurden nötige und mögliche Qualitätskriterien von Rezepturarzneimitteln und den Forschungsbedarf in Bezug auf Wirksamkeit der Pflanze und ihrer Bestandteile diskutiert. Hier ging es weniger um die Frage, ob Cannabis als Medizin den Patienten zugänglich gemacht werden solle, sondern eher darum wie eine Versorgung zu gestalten sei.

 

“Wenn Cannabis von Ärzten verordnet und von Apothekern als Rezepturarzneimittel abgegeben wird, dann brauchen die Patienten auch eine eindeutige Gebrauchsanweisung inklusive der notwendigen Hilfsmittel.” sagte gestern der BAK-Präsident Andreas Kiefer. Für ihn ist das Rauschen von Cannabis zu medizinischen Zwecken problematisch. “Die Dosis, die im Blut ankommt, ist nicht reproduzierbar. Dadurch macht sich jeder Patient selbst zum Versuchskaninchen, und das jedes Mal wieder.” Dies sei “mit einer modernen und wissenschaftlich fundierten Arzneimitteltherapie unvereinbar”. Kiefer ist auch Vorsitzender der Kommission Deutscher Arzneimittelcodex/Neues Rezepturformularium (DAC/NRF). Er verkündete, dass man an Rezepturvorschriften arbeite, um “eine pharmazeutisch korrekte Anwendung und Dosierung von Cannabisblüten und -extrakten [zu] ermöglichen”.

 

Cannabis-Patienten müssen derzeit selbst für die Kosten ihrer Medizin aufkommen. Kiefer bekräftigte daher noch einmal, dass die finanzielle Situation der Patienten keinen Einfluss auf ihre Versorgung haben dürfe. Mit dem geplanten Gesetzt sollen zukünftig Patienten unter bestimmten Umständen die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen. Der Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft Prof. Dr. Michael Schäfer steht Cannabis dagegen mit verhaltendem Optimismus gegenüber: “Cannabis ist kein Wundermittel und nur für Patienten geeignet, bei denen andere Medikamente keine ausreichende Linderung zeigen“.

 

Derzeit benötigen nicht nur die Patienten eine Ausnahmegenehmigung. Auch die Apotheken können nur mit einer Sondergenehmigung Cannabis an Patienten abgeben. Mit der Gesetzesänderung könnten jedoch bald Rezepte in sämtlichen Apotheken eingereicht werden, die dann ihre Kunden mit medizinischem Cannabis versorgen müssten.

 

 

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5 Kommentare
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Gasterl
7 Jahre zuvor

„Cannabis ist kein Wundermittel und nur für Patienten geeignet, bei denen andere Medikamente keine ausreichende Linderung zeigen“ 1. Bei mir erzielten andere Medikamente keinerlei Linderung, sondern vor allem erzielten sie Nebenwirkungen. Seit ich meine Ausnahmegenehmigung habe und zwar wenig (ist ja sehr teuer) konsumiere, dafür fast täglich, sind meine Beschwerden nicht nur gelindert, sondern ich bin nahezu beschwerdefrei! Wenn ich mir 2 Gramm pro Tag leisten könnte, wäre ich mit ziemlicher Sicherheit zu 100 Prozent beschwerdefrei! Da ich Zigarettenraucher bin, rauche ich meine Medizin natürlich auch – hier gebe ich meist pro Sportzigarette ca. 0,2-0,3 Gramm hinein. Davon merke ich keinerlei Beeinträchtigungen (High/Stoned sind nicht zu spüren) aber ich merke auch keinerlei Beschwerden mehr! Ab und an, wenn es ein… Weiterlesen »

X-KIFFER
7 Jahre zuvor

Selbst nach mehr als 25 Jahren Wiedervereinigung scheint in einigen ostdeutschen Bundesländern der westliche Zivilisationsstand noch nicht erreicht zu sein. Vielleicht sollte Sachsen über einen Austritt aus der Bundesrepublik abstimmen, immerhin ist es ja wie Bayern ein Freistaat. Eine Umfrage von extra3 hat sogar ergeben das große Teile der dortigen Eingeborenen für einen “Säxit” wären. In einem Punkt stimme ich allerdings den Prohibitionsidioten zu: Ein Medikament ist erst dann eines wenn es nach den anerkannten Verfahren zugelassen wurde, eine genaue Dosierung möglich ist und eine hübschen bunt bedruckte Verpackung nebst unaussprechlichen Namen hat. Außerdem gehört dann noch ein Beipackzettel mit einer ellenlangen Liste von Nebenwirkungen und Gegenanzeigen von Übelkeit bis Herzstillstand dazu um jegliche Haftung des Herstellers auszuschließen und dem… Weiterlesen »

Sr.josi
7 Jahre zuvor

Typisch deutsch. Warum einfach, es geht doch auch besonders kompliziert.

Mörnest
7 Jahre zuvor

@Gasterl,

Du sprichst mir aus der Seele. Da gibt es nichts zuzufügen.

Ralf
7 Jahre zuvor

@X-Kiffer “Für mich kommt die Legalisierung auf jeden Fall mit 100% Sicherheit in spätestens 10-Jahren, wenn ich auswandere, dann fange ich wieder an zu konsumieren und endlich frei zu leben”. Soll das heißen dass auch du nicht den Mumm hast Berthold Brecht zu folgen, der sagt: Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht? Konsumieren ist Widerstand, deswegen hassen sie uns ja so, weil wir ihr Unrecht nicht respektieren und durch unser Handeln bloß stellen! Warum erst in 10 Jahren ? Ich haue sofort ab, bzw. bin nur aus einem bestimmten Grund wieder kurz da, dann werde ich wieder verschwinden, denn hier werde ich keinen einzigen Tag meines Lebens mehr verschwenden. Ich würde um jeden Zug Cannabis weinen, den… Weiterlesen »