Donnerstag, 17. März 2016

Ist staatliches Cannabismonopol verfassungswidrig?

 

Österreichisches Unternehmen fordert Recht medizinisches Cannabis anzubauen

gaertner

 

In Österreich darf man Hanfpflanzen besitzen. Allerdings ist es verboten diese zur Blüte zu bringen. Eine Ausnahme macht das Suchtmittelgesetz für die staatliche Agentur für Ernährungssicherheit (Ages). Diese darf Cannabispflanzen “zwecks Gewinnung von Suchtgift zur Herstellung von Arzneimitteln sowie damit verbundene wissenschaftliche Zwecke” anbauen. Theoretisch können laut Gesetz private Anteilseigner über ein  Tochterunternehmen an dem Geschäft mit bis zu 25% beteiligt werden. In der Praxis lässt die Ages jedoch allein ihr eigenes Institut für Nachhaltige Pflanzenproduktion anbauen. Die Ernte beträgt dabei durchschnittlich 90 Kilogramm pro Jahr seit 2008.

 

Wie viel Cannabis im Jahr angebaut wird, ist Verhandlungssache zwischen der Ages und dem deutschen Unternehmen Bionorica, welches Marktführer für pflanzliche Arzneien in Deutschland ist und als exklusiver Abnehmer vom staatlichen Cannabisanbau profitiert. Aus dem Cannabis stellt Bionorica unter anderem das in Deutschland zugelassene Medikament Dronabinol her, welches gegen chronische Schmerzen, Spasmen oder Appetitlosigkeit verabreicht wird.

 

Alexander Kristen, Inhaber des Wiener Unternehmens Flowery Field sieht die Monopolstellung der Ages als verfassungswidrig an, würde doch ein privates Unternehmen von der staatlichen Produktion profitieren. Er hatte zuvor der Ages angeboten “im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit auch Cannabisblüten, Hanfsamen beziehungsweise Arzneimittel zu produzieren und zu vertreiben”. Sein Unternehmen vertreibt Cannabis-Stecklinge und ist auf in der Grundlagenforschung tätig. Die Ages lehnte jedoch ab mit der Begründung keine Tochterunternehmen zu führen.

 

Kristen sieht darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung im Sinne des Kartellgesetzes. So sei die Ages in der Lage “einen Wettbewerb auf dem Markt des Cannabisanbaus für die Herstellung von Arzneimitteln zu verhindern” heißt es in der Beschwerde an die Bundeswettbewerbsbehörde. Zudem kann die Ages den Preis und die hergestellte Menge an Cannabis bestimmen, was letztendlich auch gegen das öffentliche Interesse der gesicherten medizinischen Versorgung sei, so Kristens Auffassung. Daher beantragte der Unternehmer eine Prüfung der entsprechenden Paragrafen des Suchtmittelgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof, “da gravierende Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des darin gesetzlich festgelegten ‘Vorrechts'” der Ages bestünden. Konkret beantragte er eine Aufhebung des Abschnittes, der die mutmaßliche Monopolstellung legitimiert.

 

Die bisherige Regulierung wird durch den sonst zu erwartenden Missbrauch von Cannabis gerechtfertigt. Jedoch würde sich jemand, der “rechtswidrig Cannabis anpflanzen will […] durch das Monopol der Ages zur Produktion von Medizinalcannabis wohl nicht abschrecken lassen”, argumentiert Kristen. “Wenn selbst Atomreaktoren (als Forschungsreaktor zum Beispiel in Seibersdorf) in Österreich privat betrieben werden dürfen, ist nicht einzusehen, weshalb der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken Privaten nicht einmal unter behördlicher Kontrolle beziehungsweise Aufsicht erlaubt wird” so seine Auffassung.

 

 

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4 Kommentare
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Sebastian
8 Jahre zuvor

Der letzte Satz trifft es auf den Punkt!

X-KIFFER
8 Jahre zuvor

Solche Gedanken hatte ich auch schon. Monopol mit privaten Firmen ist schon seit langem Verfassungswidrig, auch in Deutschland. Allerdings was kümmert Deutschlands oder Österreichs Regierende unsere Verfassung oder europäische Rechtsnormen? Das wird alles so oft gebrochen das man gar nicht mehr mitzählen mag. Bei den Ösi’s wird’s wohl ähnlich sein. Interessant wäre noch die Frage inwieweit der Staat wirtschaftlich verknüpft ist mit den Produzenten. In Deutschland halten Komunen zb. Aktien von Energieproduzenten wodurch bei politischen Entscheidungen zb. Genehmigungsverfahren die Neutralität in keiner Weise mehr gewährleistet ist. Man kann es auch Korruption nennen.

smartass
8 Jahre zuvor

ähem… kleiner Tippfehler im Link im dritten Absatz: “Molopol”…
😛

Susanne Winter
Admin
Antwort an  smartass
8 Jahre zuvor

oh – danke- jetzt ist es so wie es sein soll ein Monopol