Mittwoch, 17. Februar 2016

Eingestelltes Verfahren gegen Todesschützen löst Shitstorm aus

 

Tötung des Cannabis-Dealers André B. durch Polizeiaufgabengesetz gedeckt

Foto: Su
Foto: Su

 

Nachdem am Montag bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein das Ermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten, der den mutmaßlichen Cannabis-Dealer André B. tödlich mit seiner Schusswaffe verletzte,  eingestellt hat, teilte die Bezirksgruppe Oberbayern Süd der Gewerkschaft der Polizei in einem Facebook-Post mit, dass sie die Entscheidung der Staatsanwaltschaft “begrüßt”. Daraufhin brach ein Shitstorm los, in dem User die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, aber vor allem auch den taktlosen Post der Polizei kritisierten.

 

Am 25. Juli 2014 war der 33-jährige André B., gegen den ein Haftbefehl wegen Marihuana-Handels vorlag, auf der Flucht von einem Polizeibeamten erschossen worden. Die Beamten waren auf der Suche nach ihm, um den Haftbefehl zu vollstrecken. Als sie auf den Verdächtigen trafen, versuchte dieser zu fliehen. Einer der Beamten gab daraufhin zunächst einen Warnschuss ab und schoss dann auf den Verdächtigen. Nach eigenen Angaben habe er auf das Bein des Mannes gezielt, traf diesen jedoch im Genick. André B. verstarb noch am Ort des Geschehens. Um die genauen Umstände des Unglücks zu ermitteln, wurde von der Staatsanwaltschaft eine umfangreiche Untersuchung eingeleitet.

 

Letztendlich wurden das Verfahren eingestellt, weil laut Staatsanwaltschaft “der Beamte weder vorsätzlich noch fahrlässig den Tod des Mannes verursacht hat, der sich der Festnahme entziehen wollte”, auch wenn der Beamte nicht durch den Verdächtigen bedroht wurde. “Mit dem Schuss sollte die weitere Flucht des Mannes verhindert werden. Dieser von vornherein mit dem Risiko einer schwerwiegenden Körperverletzung verbundene Einsatz der Schusswaffe war in diesem Ausnahmefall durch die Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes gedeckt, auch wenn der Beamte nicht selbst angegriffen wurde. Eine Sorgfaltspflichtverletzung des Beamten bei Abgabe des tödlichen Fehlschusses ist nicht nachweisbar. Durch Warnschuss und gezielten Schuss wurde keine dritte Person geschädigt. Ebenso wenig trat nach den Erkenntnismöglichkeiten des Beamten eine Gefährdung anderer Personen – insbesondere der Kinder in unmittelbarer Nähe des Geschehens – ein.” hieß es in der Erklärung.

 

Bereits nach dem Vorfall kam es zu Protesten gegen das Vorgehen der Polizei. Zeugen berichteten von unterlassener Hilfeleistung seitens der Polizei und dass diese versucht haben soll Medieninterviews zu behindern. In dem Zusammenhang wurde im Netz auch der Polizist beleidigt, der den Tod von André B. verursacht hatte, woraufhin dieser Anzeige erstattete. Der Kommentator wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch im Fall des gestiegen Shitstorms hat die Polizei in einem Kommentar angekündigt Beleidigungen gegebenen Falls zu verfolgen: “Es steht hier jedem selbstverständlich frei, seine persönliche Meinung zu äußern. Wir würden aber schon darum bitten, die Kommentierungen sachlich und fair zu gestalten. Jeder Post wird von uns natürlich bewertet und muss, sofern vorliegend, u. U. auch strafrechtlich verfolgt werden. Von daher bitten wir nochmals um Einhaltung der Forumsregeln.” heißt es dort. Die Familie des Getöteten hat unterdessen angekündigt eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einzureichen.

 

 

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30 Kommentare
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Littleganja
8 Jahre zuvor

Wäre cool wenn jeder einmal im Leben eine Tötung frei hätte d. h ohne Konsequenzen jemanden umbringen dürfen.
Mit Sicherheit hätte ich auch schon jemanden in den Kopf geschossen, ihn erstochen oder ähnliches.
Da ich aber leider kein Polizist in Bayern bin muss ich den Hass weiter in mich reinfressen……….

Horstkenntdieworst
8 Jahre zuvor

Was soll man dazu sagen? Ich bin sprachlos empört! Verfahren eingestellt!!!! Das ist eine Schande!

Lars Rogg
8 Jahre zuvor

Fassungslos beim lesen solcher Urteile, frage ich mich wo der Unterschied zwischen einem Unrechtsstaat und Deutschland ist. Pervers, dass in Deutschland, ein offensichtlich vom einem Staatdiener begangener Mord, ohne Probleme durchgeht, ja sogar gerichtlich gedeckt wird. Von hinten in den Kopf ist “MORD” und nichts anderes !!! Zumindest nach meiner Meinung!! In einem Pseudo-Rechtsstaat wie Deutschland ist das wohl nur der Anfang…da kommen wohl noch heftige Zeiten auf uns zu…ekelhaftes Spiel !!! Die GdP hat da mal wieder den Geier abgeschossen. Die, als ein Dachverband der Gesetzeshüter, müßten eigentlich auf die Barrikaden gehen, beim betrachten des vorgehens ihrer Kollegen. Verfolgung von Menschen die keinen Schaden anrichten sowie das Gutheißen solcher wiederlichen, Menschen verachtender Urteile, zeugt davon wessen geistes Kind diese… Weiterlesen »

David
8 Jahre zuvor

Geiles Foto… ist das Andre B?

mag keine bullen
8 Jahre zuvor

Haha, “sachlich und fair” soll man das kommentieren? So wie er sachlich und fair erschossen wurde? Jmd abknallen ist ok, sich darüber aufregen nicht…

Jemand
8 Jahre zuvor

@Lars es gibt da einen Unterschied nämlich die angewandten Methoden der Unterdrückung…das wars dann aber auch schon!

Diese scheissverfickten Drecksbullen sollen gefälligst mal drüber nachdenken für wen die hier in Deutschland eigentlich arbeiten! Mal ein bisschen weniger Erfüllungsgehilfe spielen und das tun wofür sie da sind (auch an ihresgleichen oder “denen da oben”)
Gleiches gillt übrigends auch für die Richter!
Hewaltenteilung gibts doch eh schon lange nur noch theoretisch

Carstón
8 Jahre zuvor

In der Begründung heisst es ja, der Polizist habe “weder fahrlässig noch vorsätzlich” gehandelt. Aber was ist denn der Schuss in der Kopf eines unbewaffneten Flüchtenden dann? Zufällig? Natürlich werden Polizeibeamte in keinem Fall wegen Mordes angeklagt…das ist ja ein stilles Agreement zwischen Exekutive und Judikative. Aber fahrlässig war das doch in jedem Fall, zumal da auch Kinder in dem Hof spielten und der Mann (der weglief!) keinerlei Bedrohung darstellte.

chrissi
8 Jahre zuvor

Ja genau
Er zielt aufs bein und trifft das Genick
Die haben schusswaffentraining und da schießen die bestimmt nicht so weit daneben
Verständlich wäre vielleicht noch der arsch oder der untere rücken aber nicht das Genick
Der wird das erste mal daneben geschossen haben und dann hats geklappt
Alles lügen von denen

Lars Rogg
8 Jahre zuvor

Nicht fahrlässig….das ich nicht lache. Hätte der besch… Bulle nicht , aufgrund seiner zieltechnischer Unfähigkeit, den Hinterkopf des Händlers getroffen, wäre es möglicherweise zu einem Querschläger gekommen der die Kinder, im Zweifel, durchaus hätte gefährden können. Dieses Urteil ist eine Schande für Deutschland. So geekelt hab ich mich seit dem Aufkommen von Pegida und AfD nicht mehr…Toller Rechtsstaat !!!

Anwalt
8 Jahre zuvor

Der Skandal ist in diesem Fall, dass Schusswaffengebrauch gegen Flüchtende offenbar immer dann zulässig ist, wenn ein Haftbefehl vorliegt. Wie man als Jurist weiß, werden Haftbefehle aus den lächerlichsten Gründen erlassen. Schusswaffengebrauch wäre m.E. bei der Flucht tatsächlich gemeingefährlicher Krimineller verhältnismäßig. Also Mörder und Gewalttäter. Das ist aber offenbar nicht so. Unter Maßgabe dieser Vorschriften ist dem Beamten tatsächlich kein Vorwurf zu machen, denn ein Schuss kann unter den beschriebenen Umständen leicht danebengehen. Unsäglich sind die entsprechenden Dienstvorschriften, die letztlich die Staatsregierung zu verantworten hat.

reefermadness
8 Jahre zuvor

das wird noch besser junx, blühende landschaften!
Punkt!
«Drecksasylant» ist nicht rassistisch
Nach Ansicht des Bundesgerichts sind «Sauausländer» und «Dreckasylant» nicht diskriminierend, sondern nur eine Beschimpfung. Ein Basler Polizist wurde nun freigesprochen.
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/11622826
Eine Schande!
mfg

reefermadness
8 Jahre zuvor

verhältnismäßig. pffffffffff
unsägliche dienstvorschriften pfff
wenn deise worte schon höre herr anwalt ,tztztz
da kriegt man ja das gruseln mit der verhältnissmässigkeit!!
schreib dir mal folgendes auffe fahne du anwalt ok!!

Der Mensch ist gegenüber der gerechten Justiza ein armer Hund!!

Der arme Hund ist aber in Wirklichkeit der geknechtete Dämon
den Der Teufel hinter der Blindenbinde der Justizia züchtet.
Ein Sporn auf der Waage der Gerechtigkeit ein Quell der Erkenntnis und Barmherzigkeit
ein Füllhorn voll von überschäumender menschlicher Güte;
die sich in der Doppelmoralischen Weißheit
personifiziert und in der universellen Einsicht mündet:
Im Namen des Volkes.
mfg

https://diehanfinitiative.de/index.php/prohibition
8 Jahre zuvor

Nicht nur in Bayern wird der “Krieg” gegen “die Drogen” sehr ernst genommen und sehr verbissen geführt!

Das kleine Puzzleteil und das große Bild?

Der “bayerische Filz”, ebenso wie der “baden-württembergische Filz”, ist ein kleines Paralleluniversum und doch Teil des Gesamtsystems?

http://www.diehanfinitiative.de -> Prohibition

In welchem Business sonst gibt es 1300% Dividende?

Fragen über Fragen.

Mike
8 Jahre zuvor

Sowas heißt: Auf der Flucht erschoßen !!!
In die Beine gezielt, ins Genick getroffen, weil ein armer Hund wegen ein paar Gramm verkauften Cannabis verhaftet werden soll. Hier in Panik zu geraten und zu flüchten is ja wohl natürlich. Einen, offensichtlich, Unbewaffneten, jedoch, zu erschießen ist Mord, oder zumindest Totschlag.

reefermadness
8 Jahre zuvor

die dreistigkeit unverfrohenheit unverschämdheit ist allerdings eine menschen anzuzeigen der sich gedanken über verhältnissmässige polzeieinsätze macht… das grenzt nahezu an einem nicht vorhanden charakter und hat mit der eigentlichen polizei arbeit soviel zu tun wie, der bock der hier zum gärtner gemacht wurde und für die gesundheit der bevölkerung kämpft! david schrieb; David 17. Februar 2016 um 11:37 Geiles Foto… ist das Andre B? dazu zitiert man mal fickipedia….. Der Amts- bzw. Diensteid ist ein Eid oder eine Erklärung (z. B. in Form eines Gelöbnisses), den eine Person abgibt, bevor sie die Pflichten eines Amts oder Dienstes übernimmt. Damit zählt diese Form des Eides, im Gegensatz zu assertorischen Eiden, zu den promissorischen.[1] Normalerweise ist das Amt eine Position innerhalb einer… Weiterlesen »

Gerechtigkeit
8 Jahre zuvor
Keine Menschenverachtene Politik mehr!
8 Jahre zuvor

Und das alles wegen einer Pflanze…
Meine Güte ist das ein Schei…..

Ulfus Maximus
8 Jahre zuvor

WTF??!!! Da kommt einem die Galle hoch! Hoffentlich ist der Shitstorm so gewaltigt, dass eine Sichtung aller Kommentare durch die Polizei unmöglich ist!

Christoph Kierspel
8 Jahre zuvor

Einige Anmerkungen : a) Es macht wenig Sinn, seine eigene Empörung über die Verfahrenseinstellung der zuständigen Staatsanwaltschaft in Worte zu fassen : … es dient der eigenen Befriedigung; bringt aber keinen Erkenntnisgewinn. b) Wichtiger wäre die Stellungnahme (zur Verfahrenseinstellung) der Staatsanwaltschaft aufmerksam zu lesen ! : Zuerst wird auf die Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs zur Fluchtverhinderung hingewiesen. Soweit richtig ! Allerdings unterliegt auch diese Aktion dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Staatsanwaltschat spricht von der Abgabe eines gezielten Schusses … kann /oder will aber nicht erklären, wieso das “Ziel” (Beine) trotz unbedrängter Situation des Schützen … zu dieser Tragödie geführt hat. c) Presseberichten zufolge, war der betreffende Zivilfahnder zum Tatzeitpunkt mit einer verdeckten Ermittlung beauftragt, die nichts mit der später zu Tode… Weiterlesen »

NurMalSoNebenbei
8 Jahre zuvor

Wo dein Beitrag jetzt mehr zur Sache beiträgt, als das von Dir überall so vehement kritisierte, muss sich mir nicht erschließen, richtig?