Mittwoch, 23. Dezember 2015

Bayern: Verhandlung über Volksbegehren

Endgültiges Urteil für Januar angekündigt

Bild: Archiv
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Gestern hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof damit begonnen über die Zulassung des Volksbegehrens „Ja zur ‚Legalisierung von Cannabis in Bayern‘ als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“ zu verhandeln. Am 21. Januar soll dann das Urteil verkündet werden. “Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens zur Legalisierung von Cannabis in Bayern gegeben sind. […] Von dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs hängt ab, ob das Volksbegehren bekannt zu machen ist und sich die Bürgerinnen und Bürger bei den Gemeinden in Listen für das Anliegen eintragen können.” hieß es vorher in einer Presseerklärung des Bayerischen Rechts- und Verwaltungsreports.

 

Im September hatte die Initiative 27.000 gesammelte Unterschriften im Innenministerium abgegeben. Dieses hatte jedoch Zweifel an der Zulässigkeit des Volksbegehrens, daher soll nun das Verfassungsgericht entscheiden. Zum einen kritisierte das Innenministerium formale Fehler, da auf einigen der Unterschriftenlisten die letzten beiden Worte gefehlt hätten und die Angabe, dass 60 Prozent der deutschen JVA-Insassen wegen Betäubungsmittelverstößen säßen falsch sei.  Hinzukommt, dass das Betäubungsmittelgesetz ein Bundesgesetz sei und Bayern daher nicht die Befugnis hätte zu entscheiden. “Das Land hat keine Befugnis zu entscheiden wann der Umgang mit Cannabis erlaubt ist und wann nicht” so Volkhard Spielarewicz vom Bayerischen Innenministerium.

 

Die Initiatoren des Volksbegehrens sind jedoch anderer Meinung. Sie sehen das aktuelle Betäubungsmittelgesetz als unverhältnismäßig an, wodurch das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung verletzt würde.  Sie hoffen darauf, dass die Frage vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird. “Das wäre der Riesenerfolg des Volksbegehrens” sagte Vaclav Wenzel Cerveny, der Hauptinitiator dem Bayerischen Rundfunk. “Wir wollten einfach alle wach rütteln”, auch wenn die Entscheidung am Ende negativ ausfällt und die Bayerische Bevölkerung nicht abstimmen darf.

 

 

 

 

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4 Kommentare
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Nasauber
8 Jahre zuvor

werdet Euch mal einig. mal schreibt ihr, das sei sinnlos, heute wieder wie toll das ist. Was denn nu? Klare Linie?

Marc Hanke
8 Jahre zuvor

Aber, aber, nicht soviel Schwarz-Weiß-Denken. Soll sich doch jeder seine eigene Meinung hierzu machen.
Nix mit klare Linie.

Ewert
8 Jahre zuvor

Ob das Volksbegehren rechtmäßig ist, ist das eine, ab aber das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) in seiner jetzigen Form verfassungsgemäß ist, das andere: “Die Verfassungsrichter wiesen aber auf noch etwas anderes hin: Das Bundesverfassungsgericht habe sich in seinem Cannabis-Beschluss von 1994 auf 81 Seiten sehr ausführlich zur Problematik geäußert und unter anderem den Gesetzgeber aufgefordert, die Praxis auch unter Beachtung von Erfahrungen im Ausland immer wieder zu überprüfen. So müsse man gegebenenfalls prüfen, ob nicht das Betäubungsmittelgesetz verfassungswidrig sei – und ein verfassungswidriges Bundesgesetz könne einem Landesgesetz nicht entgegenstehen. ” (Mittelbayerische Z.) Auch wenn das Volksbegehren so nicht stattfinden sollte; wenn die Richter das BtmG wegen Verfassungswidrigkeit kippen, ist das auch ein Erfolg! Das Urteil des BVerfG von 1994 hat viele Fragen… Weiterlesen »

X-KIFFER
8 Jahre zuvor

Die Regierung hat sich um das Urteil von 1994 einen Dreck gekümmert. Man hat das Urteil quasi völlig mißachtet.Die Regierung setzt Urteile nur dann um wenn es ihr in den Kram paßt, oder wenn – wie im Fall des Familienrechtes – von der EU mit riesigen Millardenstrafen gedroht wird. Leider ist die Mißachtung von Verfassungsgerichtsurteilen nicht strafbar. Daß das BTMG in seiner vorliegenden Form Verfassungs- und Menschenrechtswidrig ist ist jedem sofort klar der sich nur ein klein wenig mit der Materie beschäftigt. Dazu muß man auch kein Jurist sein. Unsere Verfassung und die Deklaration der Menschenrechte sind so klar und deutlich formuliert das jeder der bei klaren Verstand ist das sofort versteht. Ob die Menschen in Bayern die Volksabstimmung genehmigt… Weiterlesen »