Montag, 12. Januar 2015

Vier Jahre für 30 Kilo Kraut

In Bayern wird schön gerechnet

 

bayern

 

Die Coburger Neue Presse berichtet über zwei “Haschbauern”, die aufgrund des Anbaus von 500 Cannabispflanzen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.

 

Im Rahmen der Ermittlungen wurde das Weed zuerst ungetrocknet gewogen, weshalb eine zahl von 30 Kilo im Raum stand. Doch auch nach der Trocknung sollen es noch vier Kilo Cannabis gewesen sein, was angesichts der THC-Menge von 170 Gramm einen Wirkstoffgehalt von 4,25 Prozent ergäbe. Ein so niedriger THC-Gehalt ist bei Indoor-Züchtungen allerdings kaum möglich, es sei denn die Pflanzen wurden weit vor dem Reifestadium (zwangs)-geerntet. Da jedoch von “genussfertigem” Gras die Rede ist, sind die Pflanzen nach der Trocknung wohl mit Wurzel, Stumpf und Stiel gewogen worden. Ansonsten könnten 170 Gramm THC nicht vier Kilo Gras ergeben. Bei überdurchschnittlichem Indoor-Gras mit einem Wirkstoffgehalt von 20 Prozent reden wir über 850 Gramm, nicht über vier Kilo.

 

Um solch juristisch unsicheren Definitionen aus dem Wege zu gehen, werden Besitz und Anbau nach dem THC-Gehalt bestraft, wobei die Anzahl der Pflanzen noch eine untergeordnete Rolle spielt. 500 Pflanzen sind nach Lesart des BKA “halb-professionell”, Profi Plantagen fangen bei 1000 Pflanzen an.  Einer der beiden Angeklagten wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Hauptangeklagte, der zusätzlich noch im Besitz einer illegalen Schusswaffe war, muss fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Selbst Schuld, wenn man bei Grasanbau mit Waffen hantieren muss, allerdings ist Bayern eigentlich für eine sehr liberale Auslegung des Waffenrechts bekannt. Wenn es nicht um Cannabis geht.

 

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