Donnerstag, 23. Oktober 2014

Europäischer Gerichtshof rügt Deutsche Drogenfahnder

Verdächtigen zum Kauf angestiftet

 

taurus
Verdeckte Ermittler dürfen sogar kiffen, um nicht aufzufallen

 

Der Europäischer Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat die Praxis von Scheinkäufen Deutscher Drogenfahnder gerügt. Geklagt hatte ein 53-jähriger Mann, der aufgrund eines Cannabis-Deals mit den Beamten zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Das Gericht sprach dem Kläger eine Entschädigung von 8000 Euro zu.

 

Die Europäische Menschenrechts-Charta verbietet das Verwerten von Beweisen, die auf Anstiftung seitens der Polizei beruhen. Der Mann war nicht vorbestraft und hatte die ersten Angebote der Ermittler immer abgelehnt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

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3 Kommentare
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Mörnest
9 Jahre zuvor

Mal ne coole Nummer von einem Gericht. Sehr schön und weiter so.

Caspar
9 Jahre zuvor

Wo wir gerade bei der Justiz sind. In Leipzig wurde heute eine Klage wegen Führerscheinentzug vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Wäre jetzt nicht so spannend, wenn dafür nicht ein THC-Grenzwert von 1 Nanogramm für die Begründung herangezogen worden wäre.
http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-10/cannabis-fuehrerschein-thc-werte-verwaltungsgericht

J2
9 Jahre zuvor

Super! Mein Respekt vor dem Richter.