Dienstag, 1. Juli 2014

Polizei beschlagnahmt legale Cannabis-Blüten

Patient aus Esslingen Opfer repressiver Maßnahmen

 

Cannabis aus der Apotheke
Foto: Archiv

 

Im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei dem SCM-Mitglied (SCM = Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin) Thomas Keilwerth fand die Polizei sowohl illegale angebaute Cannabispflanzen als auch legalen Medizinalhanf der Firma Bedrocan. Obwohl Herr Keilwerth über eine Ausnahmegenehmigung zum Besitz dieser Blüten verfügt, beschlagnahmten die Beamten die gesamte Zucht sowie die Blüten aus der Apotheke.

 

Dr. Franjo Grothehermen fordert in einem Brief* an  Innenminister Gall, als behandelnder Arzt sowie im Namen des Vereinsvorstand, die sofortige Rückgabe der Blüten, für die der betroffene Trauma-Patient 90,88 Euro aus eigener Tasche zahlen musste.

 

Auch hanfstation.at warnt Kunden

 

Der Östereischische Hanfladen hanfstation.at wurde bereits vor einer Woche Opfer polizeilicher Maßnahmen. Laut einer Meldung auf ihrer Homepage seien die Räume, in denen sich auch die Kundendaten mit noch offenen Bestellungen befinden, seitdem versiegelt. Die Pflanzräume für Mutterpflanzen und Stecklinge seinen seitdem ohne Strom und die darin befindlichen Pflanzen verendet. Ungeachtet des Rückschlags hat die Betreiberin angekündigt, jetzt in die CBD-Produktion einzusteigen.

 

Kurzkommentar: Fremdwort Festplatten-Verschlüsselung

 

Wie man in letzter Zeit sieht, weckt die weltweite Liberalisierung und die mediale Präsenz des Themas Re-Legalisierung auch den Widerspruch derer, die am Festhalten der Prohibition interessiert sind. Es geht hier um Milliarden-Budgets, die  bei einer Liberalisierung der Drogengesetzgebung umzuverteilen wären, wie man in vielen Teilen der USA sehen kann. Die Aktionen in Tschechien 2013 sowie die jüngsten in Bremen, Hannover und auch in Österreich deuten auf eine neue Dimension der Auseinandersetzung hin, die nicht nur für die Shops existenzbedrohlich sein könnte, bevor die Re-Legalisierung in Deutschland realisiert ist. Dann gäbe es einen riesigen, neuen Markt, in den andere, branchenfremde Unternehmen einsteigen könnten, nachdem Grow- und Headshops im Untergrund 20 Jahre lang den Boden für sie bereitet haben.

 

 

Allerdings ist es in Zeiten von Europol, Wärmebildkameras, deutsch-niederländischen Cannabis-Sokos, millionenfacher Telefonüberwachung und was es sonst noch alles zum Erschnüffeln illegalisierter Medizinalpflanzen gibt, auch kaum noch nachvollziehbar, dass wirtschaftlich gesunde Unternehmen ohne Festplatten-Verschlüsselung arbeiten. Unserer Redaktion sind wenigstens zwei der vier aufgeführten Fälle bekannt, in denen die Festplatten mit persönlichen Kundedaten nicht verschlüsselt waren. So bedauernswert die Ladeninhaber, die in den meisten Fällen nicht einmal gegen geltendes Recht verstoßen haben, auch sind: Eine Entschuldigung für unverschlüsselte Daten Dritter ist das Mindeste, was von Geschäfts wegen her erfolgen sollte.

 

 

 

*Brief von Dr.Grothenhermen an Innenminister Gall (SPD)

 

Herrn Innenminister Reinhold Gall
Innenministerium des Landes Baden-Württemberg
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart

 

 

22. Juni 2014

Illegale Beschlagnahmung von Medikamenten auf Cannabisbasis durch Beamte der Kriminalpolizeidirektion Esslingen

 

 

Sehr geehrter Herr Gall,

 

 

bei unserem Mitglied und meinem Patienten Thomas Keilwerth wurde am Mittag des 13. Juni 2014 eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei wurden illegal angebaute Cannabispflanzen sowie auf Grund einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle legal in der Apotheke erworbene Cannabisblüten beschlagnahmt.

Diese Cannabisblüten werden aus den Niederlanden importiert und an bestimmte Apotheken in Deutschland geliefert, bei denen Patienten mit einer solchen Ausnahmeerlaubnis Cannabis erwerben dürfen. 5 g Cannabis kosten Herrn Keilwerth 90,88 EURO.

 

 

Herr Keilwerth aus Esslingen leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und chronischen Schmerzen, die auf andere Medikamente nicht ausreichend ansprechen. Er hat daher eine Ausnahmeerlaubnis nach §3 Abs. 2 BtMG zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie von der Bundesopiumstelle in Bonn erhalten. Er ist auf die Behandlung mit Cannabisblüten dringend angewiesen. Eine Beschlagnahmung seines Medikamentes stellt in meinen Augen eine Körperverletzung dar.

Nach Angaben von Herrn Keilwerth wurden ihm weder ein Durchsuchungsbeschluss noch die Dienstausweise der durchsuchenden drei Beamten gezeigt. Es interessierte die Beamten nicht, dass er seine Erlaubnis (siehe in der Anlage die Ausnahmeerlaubnis von Herrn Keilwerth) und Kaufbelege für die Cannabisblüten vorlegen konnte. Drei Tage nach diesem Vorfall sei er von den gleichen Beamten erneut in der Öffentlichkeit durchsucht worden.

 

 

Herr Keilwerth hat aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nur ein sehr geringes Einkommen, und es ist allen Beteiligten, wie beispielsweise der Bundesopiumstelle, klar, dass Herr Keilwerth sich die Cannabisblüten aus der Apotheke nicht in dem für eine adäquate Therapie erforderlichen Umfang leisten kann, so dass sein Eigenanbau aus unserer Sicht aus Notstandsgründen gerechtfertigt erscheint. Allerdings ist sein Eigenanbau formal sicherlich eine Straftat. Es ist aber durch nichts zu entschuldigen, dass ihm darüber hinaus ein legal in der Apotheke erworbenes Medikament von der Polizei entwendet wurde.

 

Die erste Ausnahmeerlaubnis wurde im Sommer 2007 nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005 (BVerwG 3 C 17.04) erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals festgestellt, dass die Bundesopiumstelle unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten erteilen muss. In seiner Begründung für das Urteil schreibt das Bundesverwaltungsgericht: “Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist kein globaler Akt, der sich auf eine Masse nicht unterscheidbarer Personen bezieht. Sie realisiert sich vielmehr stets durch die Versorgung einzelner Individuen, die ihrer bedürfen.” Das Bundesverwaltungsgericht betont in seinem Urteil den hohen Wert des im Grundgesetz verankerten Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Es schreibt: “In das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann nicht nur dadurch eingegriffen werden, dass staatliche Organe selbst eine Körperverletzung vornehmen oder durch ihr Handeln Schmerzen zufügen. Der Schutzbereich des Grundrechts ist vielmehr auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder wenigstens gemildert werden kann und wenn dadurch körperliche Leiden ohne Not fortgesetzt und aufrechterhalten werden.”

 

 

Ärzte dürften zwar keinen Cannabis verschreiben. Dies hindere “sie aber nicht, einen Patienten medizinisch zu betreuen und zu begleiten, der auf der Grundlage einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG solche Mittel im Rahmen der Schmerztherapie bei sich anwendet.” Auf das Argument, Patienten könnten sich auch vom Arzt Dronabinol verschreiben lassen, auch wenn dieses teuer sei und von den Krankenkassen nicht immer erstattet werde, entgegnet das Bundesverwaltungsgericht: “Der Verweis auf ein Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den normalen Bürger erschwinglich ist, stellt aber keine Alternative dar, die das öffentliche Interesse am Einsatz von Cannabis zur Krankheitsbekämpfung entfallen lässt.”

 

 

Das Bundesverwaltungsgericht regt als Lösung die Erlaubnis zum Eigenanbau nahe, indem es schreibt, „dass insbesondere bei Cannabis” die Erlaubnis zum Eigenanbau in Frage komme. Konkret heißt es im Urteil: “Die Entscheidung, einem Patienten den Erwerb oder, was insbesondere bei Cannabis in Betracht kommt, etwa den Anbau zu gestatten, bleibt stets eine Einzelfallentscheidung. Sie muss die konkreten Gefahren des Betäubungsmitteleinsatzes, aber auch dessen möglichen Nutzen in Rechnung stellen. Dieser kann gerade bei schweren Erkrankungen, wie sie hier in Rede stehen, auch in einer Verbesserung des subjektiven Befindens liegen.”

 

 

Zurzeit finden vor den Verwaltungsgerichten Prozesse für die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken statt.  In diesem Zusammenhang verweise ich auf mehrere Freisprüche von Schwerkranken, die Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden, wegen des Vorliegens eines rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB). Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Juni 2004 (3 Ss 187/03) liegt dieser Notstand vor, wenn drei Voraussetzungen vorliegen:
– Es muss eine schwere Erkrankung vorliegen.

 
– Diese Erkrankung oder Symptome dieser Erkrankung sind mit den zur Verfügung stehenden therapeutischen Möglichkeiten nicht oder nicht ausreichend behandelbar.

 
– Die Verwendung von Cannabis-Produkten muss die Krankheitssymptome tatsächlich lindern.

 

 

Diese Voraussetzungen liegen bei Herrn Keilwerth vor, da ihm sonst die Bundesopiumstelle keine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke erteilt hätte.

Ich bitte darum, dafür Sorge zu tragen, dass Herr Keilwerth in einem ersten Schritt seine in der Apotheke erworbenen Medikamente (Medizinal-Cannabisblüten) unverzüglich zurück erhält.

 

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag des Vorstandes der ACM

 

Dr. F. Grotenhermen
Vorstandsvorsitzender

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reefermadness
9 Jahre zuvor

Was die Scheisse soll , kann wohl keiner erklären oder??

In dem Pickelhaubenstaat hier ,ist es wohl besser wenn sich Patienten Konsumenten und Bürger bewaffnen wie Emilio Zappatta oder Pancho Villa ,mit Patronengurt Cowboyhut und 45ziger!!

Bei meiner Omma kam letztens das SEK und hat ihr Gebiss beschlagnahmt,weil die in der Einbahnstrasse zu Laut gekaut und mit dem Gebiss geknirscht hat!! Der Staatsverrat= Staatsanwalt, hat die Beschlagnahme damit begründet, das, das Gebiss nicht der UN-Singleconvation entsprach und somit in der BRD illegal ist!!

Wenn diese 3 übereifrigen Pickelhauben nicht richtig einen verbraten kriegen, dann ab mit dem SKANDAL nach STASBOURG”!!”!

mfg

papa
9 Jahre zuvor

Ich hab auch in Esslingen gewohnt und muss sagen dass die Polis in Es nichts anderes zu tun haben als die kleinen zu stressen.

Bobel
9 Jahre zuvor

Ich habe mich schon immer gewundert, warum die Staatsanwälte nicht schon früher auf die Adressbücher der Online-Grow-Shops zugreifen.

Zudem verstehe ich nicht, wie man als Kunde so naiv sein kann, die Strafwürdigkeit seines Handelns völlig außer Acht zu lassen. Hanfanbau ist noch immer eine Straftat, dessen sollte sich jeder bewusst sein.

papa
9 Jahre zuvor

Die Esslinger haben sogar mal nen Freund von mir wegen 1nem kg Alabaster Gips verhaftet bis sich rausstellte dass das kein Koks ist. War bei ner Kontrolle am Bhf in Esslingen

Superhel
Antwort an  Bobel
9 Jahre zuvor

Der Kollege hat Gras angebaut, weil er nicht genug Geld für das Apothekengras hat.
Apothekengras ist hat viel teurer als Schwarzmarktgras…

Hausdurchsuchung hanfstation.at
9 Jahre zuvor

[…] […]

Zulu
9 Jahre zuvor

wo steht da was von online-shops?….. es handelt sich um groß- und einzelhändler sowie deren kunden. nix online.

Anon
9 Jahre zuvor

Das ist Deutschland, erst wurden Schwule gejagt, dann Menschen die sich entschieden haben lieber Cannabis zu konsumieren und jetzt schwerst Kranke. Da können wir uns aber wirklich beglückwünschen das wir es soweit kommen lassen haben… und da wollen Sie uns noch weiss machen das Nazi sein schlecht ist. Solange die Strom aus Atomen ziehen, Lebensmittel in Kunststoff einpacken(was nachweislich Embryonen und auch Erwachsene schädigt) , Waffen exportieren und Kinder an Alkohol sterben lassen kann mich die staatliche Exekutive am Arsch lecken. All diese Vorkommnisse machen es zwingend notwendig das am 9.August 2014 mindestens 2mio. Menschen die Hanfparade besuchen. Wenn die Menschen so in die Enge getrieben werden, werden Sie gezwungen zu handeln. Schluss mit dem Hass und der Verfolgung von… Weiterlesen »

Toxic
9 Jahre zuvor

Zitat:”…und da wollen Sie uns noch weiss machen das Nazi sein schlecht ist. Solange die Strom aus Atomen ziehen, Lebensmittel in Kunststoff einpacken(was nachweislich Embryonen und auch Erwachsene schädigt) , Waffen exportieren und Kinder an Alkohol sterben lassen” Den Nagel auf den Kopf getroffen! Es geht aber noch weiter: Genau diese falsche P… -bestrahlt uns nonstop mit Mikrowellen in verschiedensten Frequenzen -impft Neugeborene und Kinder mit Quecksilber versetzten Impfstoffen(gegen die bösen Krankheiten), -vergiftet und verblödet die Menschen mit “gesunder” Flourzahncreme(gegen die bösen Kariesbakterien) -durch jodiertes Speisesalz(als Jodmangelvorsorge) -vergiftet die Menschen mit Süßungsmittel in mehreren tausend Lebensmittel(gegen Fettleibigkeit) -implantiert Menschen die giftigsten Metalle in den Schädel in Form von Zahnreparatur und -ersatz(für das schöne Lächeln) (wenns dann vor Schmerzen überhaupt noch… Weiterlesen »

Lars Rogg
9 Jahre zuvor

Ganz offensichtlich scheißt der Staat auf seine unangepassten Bürger. Auch wenn sie niemandem Schaden, so werden kleine Kiffer und Selbstversorger behandelt wie Naziverbrecher. Unser Staat ist eigendlich dazu da seine Bürger vor fremden Übergriffen zu schützen. Sei es nun vor schwachsinnigen Politikern und Gesetzeshütern oder vor einem TTIP Abkommen. Sowohl die deutsche Drogengesetzgebung als auch das kommende TTIP Abkommen sind gegen die Bürger gerichtet, und nur dazu da die Interessen von legalen oder illegalen Verbrechern zu schützen.
Danke liebe Regierung….und wie immer wenn man in 20 Jahren die momentane Politik revue passieren läßt, werdet ihr eure Hände in Unschuld waschen…armseligst !!!

WuselWu
9 Jahre zuvor

Was mich interessieren würde – wie kam es überhaupt zu dieser Hausdurchsuchung?
Wegen legalem Apothekencannabis kann es ja nicht gewesen sein, aber durch die Ausnahmegenehmigung wird er den Behörden ja eh bekannt gewesen sein – warum also die Hausdurchsuchung?

Weil man davon ausgeht, dass jemand mit dieser Ausnahme auch illegales tut? Ist also jeder Cannabispatient im Grunde immer in der Gefahr, dass die Polizei auf gut Glück vor der Tür steht?

reefermadness
9 Jahre zuvor

In dem fall von Hausdurchsuchung zu sprechen ist juristisch falscher Tatbestand!!

wenn man in dem fall die AKTENEINSICHT FORDERT und die auch bekommt…was ich hier anzweifel… wird es sich herrausstellen das es sich um eine rein willkürliche illegale Aktion HANDELT:::: aus welchen persöhnlichen Gründen auch immer!!!

ferner ist bei einer Hausdurchsuchung immer ,, rigeros ,,, akteneinsicht zu fordern und zu verlangen um den punkt der gefahrenabwehr oder die gefahr im volllzug….

nachvollziehen zu können!!!

auf diese akten von der esslinger staatsanwaltschaft

http://www.amtsgericht-esslingen.de/pb/,Lde/1197212

bin ich aber echt mal gespannt!!

Malik
Antwort an  Zulu
9 Jahre zuvor

Es waren sehr wohl Onlineshops da drunter, Udopea z.B.

Louis Cyphir
9 Jahre zuvor

“Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, … …musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.” (Voltaire) Besoffene alkoholkranke christliche Politiker regieren dieses Land. Gerade diese Menschen haben eine große Angst davor das Alkohol als Droge in der Öffentlichkeit anders dargestellt wird. Nämlich als, hochgiftige, zerstörerische, körperlich-geistig abhängig machende Substanz, gegen die Cannabis, MDMA, LSD, usw. wie ein Glas Milch zu beurteilen sind. Das viele unsere christlich-fundamentalen Politiker von einer Substanz abhängig sind und durch ein Cannabisverbot ihre Sucht decken, das ist unser Drogen/Cannabisproblem! Nicht die Drogen/Cannabiskonsumenten haben ein Problem mit ihrem Konsum, sondern die Alkoholtrinker die in eine Schutzhaltung ihrer eigenen Sucht gegenüber verharren, so unsere Kinder und die Zukunft des Landes gefährden. Die dummen sind trotzdem die… Weiterlesen »

Ralf
Antwort an  Bobel
9 Jahre zuvor

@Bobel
Dämliche Einfaltspinsel sollten sich darüber bewusst sein dass man die Gesetze eines Unrechtsstaates nicht zu respektieren braucht, diese sogar nicht respektieren darf, also ist das brechen dieser auch keine Straftat sondern Zivilcourage von der du dämlicher wie ein Dummbulle daherlabernder Gehirnamputierter aber wahrscheinlich nie was gehört hast !

Ralf
Antwort an  Lars Rogg
9 Jahre zuvor

@Lars Rogg
Und wieder mal muss ich mangelndes Geschichtswissen korrigieren, denn was meinst du denn wie bei uns Naziverbrecher behandelt werden und worden sind ? Die haben alle Persilscheine gekriegt. Naziverbrecher werden und wurden außer ein paar Gallionsfiguren im dritten Reich niemals für ihre Untaten bestraft. Wenn du schon ein Beispiel aus der Nazizeit mit uns vergleichen willst, dann nimm ihre Opfer und nicht die Täter, das ist total schräg. Unter was wir hier leiden, sind Nazigesetzte von Naziverbrechern und du beleidigst uns indem du uns so in ihre Nähe bringst. Ich hoffe du hast was dazu gelernt.

Ralf
9 Jahre zuvor

Perfekter Kommentar, da brauch ich ja hier gar nichts mehr hinzuzufügen, endlich arbeitslos, Bravo und Danke !

Lars Rogg
Antwort an  Ralf
9 Jahre zuvor

Tatsächlich hab ich die Verbrecher gemeint, weil in einem gesunden Geist Naziverbrecher schwer bestraft werden sollten-ironischerweise so wie es die kleine Kiffer ertragen müssen.
Ist vieleicht etwas mißverständlich rübergekommen. Schließlich wäre ein Vergleich mit Naziopfern eine Beleidigung für über 6 Millionen Opfer. Wieviel Kiffer wurden bei uns ermordet?? Danke Herr Lehrer…denken schadet auch Dir nicht!!

Lars Rogg
Antwort an  Lars Rogg
9 Jahre zuvor

Da fällt mir noch ein…wenn Du ein bisschen weniger in deiner selbstgerechten arroganz badest, hast vielleicht eine Chance das deine Partei von Gleichgesinnten auch gewählt wird. 80 Millionen Menschen, jeder mit einer anderen Entwicklung, Sichtweise, Überzeugung oder Wahrheit. Diplomatie…schon mal gehört??Glaubst Du wirklich das Du von Kiffern gewählt wirst wenn Du jeden der eine andere Meinung hat oder nicht ganz zu Ende denkt von Dir beleidigt und erniedrigt wird?? Ist das deine Art dich selbst zu erhöhen, in dem andere runter machst?? So erbärmlich ist ja nicht mal die Merkel…oder hast mal gehört das Sie auf Ihre Wähler schimpft?? Wenn Du so weitermachen willst, dann erspar die deine Politiker Karriere und gründe einen Kokser Club..passt besser zu deinem sehr fragwürdigen,Charakter.… Weiterlesen »

AllCopsAreBastards
8 Jahre zuvor

ACAB
Dazu kann ich nur eins sagen: All Cops Are Bastards
ACAB