ACM meldet Kompromissbereitschaft der Bundesopiumstelle
Die Arbeitsgemeinschaft-Cannabis-Medizin (ACM) meldet in ihren neusten Mitteilungen vom 8.März, dass Cannabispatienten von der Bundesopiumstelle kontaktiert wurden, um Detailfragen zum beantragten Eigenanbau zu klären:
“Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 19. Mai 2005 geurteilt hatte, dass die Bundesopiumstelle Anträge auf eine Erlaubnis zur Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken nicht grundsätzlich ablehnen kann, dauerte es noch mehr als zwei Jahre, bevor die Bundesopiumstelle im Sommer 2007 erstmals einer Patientin eine solche Ausnahmeerlaubnis erteilte […].
Mit einer ähnlichen Verzögerung scheint die Bundesopiumstelle nun auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. Dezember 2012 zu reagieren. In diesem Urteil hatte das Gericht alle wesentlichen Argumente gegen eine Erlaubnis des Eigenanbaus von Cannabis für medizinische Zwecke zurückgewiesen. Ende Februar 2014 erhielt eine Anzahl von Patienten, die eine Ausnahmeerlaubnis für den Eigenanbau gestellt hatten, ein Schreiben der Bundesopiumstelle. Darin werden vor allem Fragen hinsichtlich der Sicherung der Pflanzen und des getrockneten Endprodukts gestellt, die sich weitgehend an den Vorschlägen, die Micheal F. im Musterverfahren vor den Verwaltungsgerichten zur Sicherung angeboten hat,” heißt es auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft.